A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
…Legitimationskarte ist die Staatsbürgerschaft angegeben, welche ihn daher nicht zur Steuerbefreiung berechtigt. Seine Legitimationskarte trägt einen Vermerk "Eingeschränkte Privilegien und Immunitäten gemäß […]" Die langjährige Botschaftsmitarbeiterin (Verwaltungspersonal) ist ständig in Österreich ansässig; ihre blaue Legitimationskarte berechtigt sie daher nicht zur Steuerbefreiung. Der Wohnsitz ist nicht…
…Arbeitsformen (vor allem Arbeiten im Homeoffice) geführt haben, nicht ausreichend Rechnung tragen. Sie wurde daher neu gefasst, um Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität einzuräumen. Dies wird dadurch erreicht, dass das Arbeiten und Wohnen in der Grenzzone, nicht jedoch ein tägliches Pendeln über die Grenze…
…2 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche (§ 61 Abs. 2 letzter Satz BAO). Rz 74: Konsulargebühren nach dem KGG 1992 sind ausschließlich durch die österreichischen Vertretungsbehörden (zB Botschaften) zu erheben. Sie fallen deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt…
…Urkunden im internationalen Rechtsverkehr haben grundsätzlich in der Form einer Legalisation (diplomatische Beglaubigung) zu erfolgen. Diese erfordert eine Zwischenbeglaubigung durch das Außenministerium des jeweiligen Drittstaates und eine Beglaubigung durch den befugten Konsularbeamten/in der österreichischen Botschaft des Staates, aus dem die Urkunde stammt. Bei Staaten…
…dritter Satz QuRV nicht, wenn Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen wurde, weil der Arbeitgeber nicht über eine inländische Betriebsstätte verfügt oder nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet werden kann (zB sur-place-Personal bei Botschaften). Die betroffene Einkommensteuererklärung kann daher zur Quotenregelung angemeldet werden, wenn dem Finanzamt zuvor…
…Vergütung nach § 12 NoVAG 1991, siehe Rz 1200 bis 1221. B.3.9. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 697698: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen und Diplomaten siehe Rz 350 bis 379. Randzahlen 698699 bis 749: derzeit frei