…Rahmen der österreichischen Betriebsprüfung zu berücksichtigen und entsprechend zu würdigen. Eine Bindungswirkung des deutschen Rulings für die österreichischen Behörden besteht nicht. 4.4. Grenzüberschreitende Verrechnungspreiskontrolle Rz 530: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Finanzverwaltungen im Bereich der Verrechnungspreise kann in unterschiedlicher Form erfolgen (zB mittels Informationsaustausch, Prüferentsendung…
…Informationsaustausch Maßnahmen erfasst, die keine Bescheide sind. So fallen auch schriftlich erteilte Auskünfte unter den Begriff des Vorbescheids, die bloß eine "Bindungswirkung" nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auslösen. Dafür ist jedoch erforderlich, dass diese von der tatsächlich zuständigen Behörde erteilt wurden. Da im…
…Betrugsbekämpfung, so ist das Handeln dieser Organe in diesen Fällen dem Finanzamt Österreich zuzurechnen. B.13.5. Bindungswirkung der Abgabenbehörde an Vorfragenentscheidungen anderer Behörden Rz 1310: Wird über eine im Abgabenverfahren auftauchende Vorfrage von einer anderen Stelle, in deren Verfahren sie die Hauptfrage bildet, entschieden…
…Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794: Soweit eine Verwaltungsabgabenschuld nicht besteht oder nachträglich weggefallen ist, sind die hierauf entrichteten Beträge zu erstatten. Die Rückerstattung hat durch jene Behörde zu erfolgen, durch die die Beträge eingehoben wurden. Beispiel: Ein Bürgermeister hebt für einen abweisenden Bescheid 6,50…
…Befund" (siehe Rz 1700 ff) aufnehmen und diesen an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten übermitteln. Das Finanzamt Österreich setzt in der Folge die Gebühr und eine zwingende Gebührenerhöhung in Höhe von 50% mit Bescheid fest (siehe Rz 129 ff). Randzahlen 462 bis 479: derzeit frei
…wenn im Beschwerdeverfahren lediglich die Rechtmäßigkeit von in Erlässen des BMF vertretener Rechtsanschauungen strittig ist oder wenn die Abgabenbehörde als Folge der in den §§ 278 Abs. 3 oder 279 Abs. 3 BAO normierten Bindung an die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes den Bescheid nicht abändern darf (diese…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…konkludenten) Genehmigung von der Gültigkeit des Rechtsgeschäftes auszugehen. Rz 1010: Ein Rechtsgeschäft, das zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen ist, löst auch dann keine Gebührenpflicht aus, wenn dessen Abschluss beurkundet wurde. Wird zB ein Pachtvertrag über eine Jagdpacht von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit rechtskräftigem Bescheid für…
…zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche…
… 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache Gebühr in einem Bescheid der Bergbehörde über die Bewilligung zur Überlassung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden für mehrere Bergwerksberechtigungen ist nicht nach der Anzahl der einzelnen Bergwerksberechtigungen zu entrichten, sondern nach der Anzahl der…
…siehe Rz 104 ff) der Niederschrift einer Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro. 31.1.9.5. Wesentlich im Privatinteresse Rz 1811: Im Gegensatz zur Eingabengebühr des § 14 TP 6 GebG, die ein Privatinteresse der Privatperson voraussetzt, erfasst TP 2 BVwAbgV leidglich sonstige Bescheide und Amtshandlungen…
…27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor, wenn der Garant eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten übernimmt. Für eine Garantie ist wesentlich, dass in der Erklärung…
…Erwerbstätigkeit dar, sondern beinhaltet sachbezogene Befugnisse, weil eine solche zur Vermeidung von Gefahren im öffentlichen Interesse ergeht und daher gebührenfrei ist (VwGH 11.2.1953, 1950/51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine Gebühr nach der §…
…die beigelegte Schrift der Gebühr nach einer anderen Bestimmung des GebG unterliegt (unabhängig davon, ob diese entrichtet worden ist oder wegen Nichtentrichtung mit Bescheid festzusetzen ist). Beispiel 1: Beim Antrag an die Grundverkehrsbehörde stellt der beigelegte Originalkaufvertrag keine gebührenbefreite Beilage dar, da Urkunden über Rechtsgeschäfte…
…hat, liegt eine Bedingung vor, die auf das Entstehen der Gebührenschuld keinen Einfluss hat. Beispiel 3: Der Einwand, dass bei Abschluss eines Mietvertrages von der Voraussetzung ausgegangen wurde, seine Gültigkeit hänge vom Erwerb des Mietgegenstands durch die Vermieterin ab, weshalb ein aufschiebend bedingter Vertrag vorliege…
…auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. 31.1.2. Zuständigkeit 31.1.2.1. Einhebung Rz 1785: Die Bundesverwaltungsabgaben sind von der Behörde einzuheben und fließen der Gebietskörperschaft zu, die deren Aufwand zu tragen hat. Den Aufwand trägt jene Gebietskörperschaft, welcher…
… 12 Abs. 1 AußStrG anhängig, sobald ein Antrag auf seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird…
…eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe…
…Urkunde) maßgeblich (VwGH 15.11.1984, 83/15/0181). Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Rechtsgeschäftes ist unbedeutend (VwGH 15.3.2001, 2000/16/0115). Rz 1085: Für das Entstehen der Gebührenschuld kommt es weder auf die Schreibweise, in der die Schrift abgefasst ist…
…Weise eingereicht werden, ausgenommen. Bei solchen Anbringen stellt das Fehlen der Unterschrift keinen Mangel dar (§ 86a Abs. 1 dritter Satz BAO). Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Anbringen, die mittels elektronischem Dateitransfer auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 EDTV, BGBl. II Nr. 259/2023…