…Allgemeines Rz 36: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Bezüglich der Bindungswirkung der Abgabenbehörden an Vorfragenentscheidungen anderer Behörden siehe Rz 1310. Rz 37: Keine widerrechtliche Verwendung…
…Bedient sich das Finanzamt Österreich dafür der Organe des Zollamts Österreich oder des Amts für Betrugsbekämpfung, so ist das Handeln dieser Organe in diesen Fällen dem Finanzamt Österreich zuzurechnen. B.13.5. Bindungswirkung der Abgabenbehörde an Vorfragenentscheidungen anderer Behörden Rz 1310: Wird über eine im…
…Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach dem Kapitalberichtigungsgesetz bis zum Ablauf der zehnjährigen Bindungswirkung des § 32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (§ 4 Abs. 12 Z 2 EStG 1988) vgl. dazu Abschnitt 5.6.; 2. Nutzungseinlagen durch die unentgeltliche oder zu gering bemessene entgeltliche Überlassung der Arbeitskraft…
…wenn sie ausnahmsweise erst nach der Transaktion oder sogar erst nach der Veranlagung ergehen. Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung können einerseits unilateral - somit bloß zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung - geschlossen werden. Darunter fallen zB Maßnahmen zu Verrechnungspreisfragen, die eine "Bindungswirkung" nach dem Grundsatz von Treu…
…Art. 25 DBA durch (siehe dazu im Detail Abschnitt ED der Info des BMF vom 24.7.20195.5.2022, BMF2022-010221/0237-IV/8/20190.300.851). Rz 529: Ausländische Auskünfte (zu Sachverhalten oder Rechtsfragen) entfalten für die rechtliche Würdigung in Österreich keine Bindungswirkung…
…enthalten eine von der Zollbehörde akzeptierte Einreihung mit dem KN-Code 8704. Das Kraftfahrzeug wurde unverändert nach Österreich verbracht und wird als Lkw zugelassen. Diese zollrechtliche Einreihung ist für die normverbrauchsabgaberechtliche Einreihung bindend. Rz 540: Die Bindungswirkung besteht im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Entscheidung so…