…die verschiedene Deutungen zulassen, geführt werden. Rz 1092: Enthält die Urkunde nicht alle für die Gebührenbemessung bedeutsamen Umstände, sodass die Besteuerungsgrundlage nicht allein aus dem Urkundeninhalt ermittelt werden kann, und liegen auch nicht die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 GebG vor, ist der maßgebliche Sachverhalt…
…ausländischen Unternehmens an einen inländischen Dienstnehmer, (selbständigen) Handelsvertreter oder Geschäftsführer ist der Gegenbeweis zu erbringen. Der Beweis ist erbracht, wenn dargelegt wird, dass die Tätigkeit dem ausländischen Unternehmen zweifelsfrei zuzurechnen ist und somit keine freie Verfügbarkeit über das Fahrzeug vorliegt. Die maßgeblichen Kriterien dafürFolgende Schritte…
…schon rein begrifflich nicht als Mitteilung angesehen werden, weil förmliche Vertragsurkunden von den Vertragsparteien zum Beweis (gegeneinander und gegen Dritte) ausgestellt werden und nicht als "Mitteilung" an die Behörde oder das Gericht. 10.12.2. Höhe der Gebühr Rz 614: Die Gebühr beträgt 14,30…
…liegt, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen oder im Ausland lebende Zeugen zu kontaktieren und stellig zu machen (vgl. EStR 2000 Rz 1123). Weiters ist beispielsweise bereits während der Geschäftstätigkeit dafür Vorsorge zu treffen, dass für das Abgabeverfahren erforderliche Urkunden und Dokumente verfügbar sind…
…Fachkenntnisse und Erfahrungen aus dem Befund abgeleitete Schlussfolgerungen, liegt kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern ein gebührenfreies Gutachten vor. In diesem Fall ist die Tatsachenfeststellung (Befundaufnahme) nicht dazu bestimmt, dem Ausstellungswerber einem von vornherein nicht begrenzten Kreis von Personen gegenüber zum Ausweis zu dienen oder einen Beweis…
…Rechtsträgers, es sei denn, diese Adresse ist die einzige, die von dem Rechtsträger verwendet wird, und erscheint als eingetragene Adresse des Rechtsträgers in dessen Geschäftsdokumenten. Ferner ist eine Adresse, die mit der Anweisung angegeben wird, den gesamten Schriftverkehr postlagernd an diese Adresse zu richten, nicht…
…Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht zutreffend…
11.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG) 11.2.1. Urkunden im Sinn des § 15 Abs. 2 GebG Rz 1025: Als Urkunde ist jede Schrift zu verstehen, in der, wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes…
…Beschlüssen) der ausländischen Körperschaft nachgewiesen werden kann. Führen ausländische Körperschaften zu Beweis- bzw. Dokumentationszwecken freiwillig auch formal Evidenzkonten gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, sind für Zwecke der Ermittlung der Einlagen und der Innenfinanzierung die ausländischen Rechnungslegungsvorschriften - allenfalls in fremder Währung - maßgeblich; eine "Umrechnung" auf…
…Kraftfahrzeug, welches in der Rechnung xy genannt wird, vom Unterschreiber (Käufer) erworben wurde und ins Ausland verbracht wurde. Mit diesen nachträglich erstellten Dokumenten können die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht nachgewiesen werden. Es ist dadurch nicht der Beweis erbracht worden, dass die Person, die…
…3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei bei…
…Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist, hat die Partei, die den gültigen Abschluss…
…Aushändigung der Schrift an den Berechtigten oder dessen Vertreter. Die Hinterlegung bei einem Dritten ist diesfalls noch keine Aushändigung. Rz 1057: Wird die Urkunde nur vom Berechtigten unterzeichnet, so löst dies keine Gebührenschuld aus, weil die Schrift keinen Beweis über den Abschluss eines Rechtsgeschäftes macht.
…die Gebührenpflicht auslösende Tatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn nur eine Vertragspartei im Stande ist, mit der Urkunde den Beweis des ihr zustehenden Anspruches zu führen. Rz 1020: Kommt das Rechtsgeschäft mit der Errichtung der Urkunde zustande, spricht man von einer rechtserzeugenden Urkunde. Eine Urkunde…
…Finanzinstitut muss bei Neukonten natürlicher Personen jedenfalls eine Selbstauskunft des Kontoinhabers beschaffen, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers feststellen kann. Die Selbstauskunft kann auch durch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person erbracht werden…