12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
…Photovoltaikanlagen - Photovoltaikerlass), soweit er die Elektrizitätsabgabe betrifft. Der Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. Der Steuerpflichtige kann sich auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses berufen. 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Photovoltaikanlagen Rz…
…Einbringung der Urkunde führt aber erst dann zur Gebührenpflicht, wenn folgende Zusatzvoraussetzungen alternativ gegeben sind: Der Inhalt des Rechtsgeschäftes ist sachlich inlandsbezogen und betrifft entweder eine im Inland befindliche Sache oder der Erfüllungsort liegt im Inland. Diese inhaltlichen Erfordernisse müssen bereits im Zeitpunkt der Beurkundung…
…eine Aufgabe übertragen worden ist. Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde des Bundes übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben im Sinn des § 1 Abs. 3 BAO zusammenhängenden Aufgaben. Die Verwendung der Wendung…
…Unter § 1 Z 3 NoVAG 1991 fällt somit vor allem der Eigenimport von Kraftfahrzeugen. Dies betrifft Kraftfahrzeuge aus dem Drittland als auch Kraftfahrzeuge aus dem übrigen Unionsgebiet, wenn für diese nicht schon der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt wurde. Handelt es sich um einen Import…
…und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), der Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie der Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung. Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1…
…AG, deren Gesellschafter im Ausland ansässig sind, gerichteter Vorbescheid betrifft eine rein innerstaatliche Transaktion. Dieser Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch. Beispiel 3: Ein an die doppelansässige B-AG mit Sitz in Liechtenstein sowie Ort der Geschäftsleitung in Österreich gerichteter Vorbescheid unterliegt dem automatischen Informationsaustausch (…
…Finanzämtern in dringenden Fällen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 AHV 1954 Anwendung, sofern dieser Verkehr nicht die nach Artikel 51 Absatz 1 der Zusammenarbeitsverordnung vorgesehene Informationsübermittlung auf elektronischem Weg betrifft. Die Entsendung von Bediensteten und gleichzeitige Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der Zusammenarbeitsverordnung…
…auf Amtshilfekontakte zwischen den lokalen Finanzämtern in dringenden Fällen gemäß Artikel 4 Absatz 2 AHV 1954 Anwendung, sofern dieser Verkehr nicht die durch die Amtshilferichtlinie vorgesehenen elektronischen Verfahren betrifft. Die Entsendung von Bediensteten und gleichzeitige Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der Amtshilferichtlinie (Artikel 11 und…
…gegen den solche Bescheide wirken (nach § 191 Abs. 3 BAO). § 191 Abs. 3 BAO betrifft vor allem Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO). Solche Bescheide wirken gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden. Die Beschwerdebefugnis jedes im…
…gebührenpflichtig. Rz 1098: Die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG betrifft nur jene Genehmigungen, die von einem am Rechtsgeschäft Beteiligten abhängen. Hängt das gültige Zustandekommen des Rechtsgeschäftes hingegen von der Genehmigung einer Behörde oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkt der Rechtskraft…
…die gebührenrechtliche Haftung jenen Vertragsteil, in dessen Interesse die Ausfertigung der Urkunde nicht gelegen ist. Eine weitere Haftungsbestimmung des GebG betrifft alle zur Gebührenanzeige Verpflichteten Personen (siehe Rz 1210 ff) im Falle einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Gebührenanzeige (siehe Rz 1204 ff). Dabei ist es für…
…Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs. 2 BAO). Diese Bestimmung betrifft ausschließlich die beiden Finanzämter und das Zollamt Österreich. Diese drei Behörden können sich bei Gefahr im Verzug wechselseitig vertreten. Gemäß § 4 Abs…
…einzubringen, eine Verständigung der Privatstiftung von einem Übergang der Zuständigkeit im Sinn des letzten Satzes des § 58 BAO hat nicht zu erfolgen. Rz 30: Der Zuständigkeitsübergang betrifft aufgrund der allgemeinen Regel, dass die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung zu prüfen ist (Rz 5)…
…1 BAO, wenn sich diese auf eine neu begründete persönliche Abgabepflicht in der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer beziehen. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen zuvor noch keine Steuernummer erteilt worden ist, alle übrigen in § 120 BAO geregelten Anzeigepflichten (zB betreffend die Änderung oder den…
…weil sie nicht zum Anwendungsgebiet gemäß § 3 ZollR-DG gehören; das betrifft die Ortsgebiete von Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb…
…wenn für die Erhebung der Umsatzsteuer dessen, der den Antrag auf Zulassung als Fiskalvertreter gestellt hat, das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist. Die Zulassung als Fiskalvertreter betrifft nämlich nicht die Erhebung der Umsatzsteuer, weshalb § 61 Abs. 2 BAO diesbezüglich keine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe…
…umfasst ist (z.B. Klasse N1, siehe Rz 503), unterliegt es der Normverbrauchsabgabepflicht. Die kraftfahrrechtliche Begriffsbestimmung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine betrifft die Art des Kraftfahrzeuges, die für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht maßgeblich ist. Überstellungsfahrt (§ 46 KFG 1967) Rz 32: Überstellungsfahrten (§ 46 Abs. 1 KFG 1967) sind…
…als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (VwGH 29.9.2011, 2011/16/0143 mit weiteren Nachweisen). Rz 1706: Die Rückforderung einer vermeintlich zu Unrecht entrichteten motorbezogenen Versicherungssteuer betrifft sowohl den Fall, in welchem bloß die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer strittig ist…
…auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten sowohl der Erträge als auch der Anteilinhaber (natürliche Personen - juristische Personen, Privatvermögen - Betriebsvermögen) die steuerliche Behandlung der Erträge sehr unterschiedlich ausfallen kann. Diese direkte Zurechnung von Erträgen betrifft Erträge, die im Investmentfonds realisiert und an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden bzw…