…stille Gesellschafter kann zwar begrifflich über keine Betriebsstätte verfügen, doch ist in diesen Fällen das Abkommen teleologisch so zu verstehen, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet, an dem sich der Investor als echter stiller Gesellschafter beteiligt…
…Hinblick auf die Mitglieder eines Aufsichts- oder Beirats somit immer individuell zu prüfen, womit Kontrollrechte eines Kollegialorgans nicht automatisch zu einer Kontrolle auf Ebene der jeweiligen natürlichen Personen als Mitglieder des Kollegialorgans führen. Die "Kontrolle auf andere Weise" kann sich aus konkreten Rechtsbeziehungen ergeben, etwa…
…Leistungsbeziehungen Rz 397: Die aus der Bilanzbündeltheorie hervorgehenden Zurechnungsvorschriften des § 23 Z 2 EStG 1988 sind auf Leistungsbeziehungen nicht anzuwenden, deren Ursache sowohl im Gewerbebetrieb der Personengesellschaft als auch in einem Betrieb des Gesellschafters liegt und die ebenso geschlossen und abgewickelt werden wie zwischen fremden…
…oder - bei Anwendung des DBA-Anrechnungsverfahrens - zur Anrechnung der in Österreich erhobenen Steuer auf seine Körperschaftsteuer verpflichtet; diese Anrechnungsverpflichtung besteht ungeachtet dessen, dass in Österreich nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter besteuert wurden und dass im Fall von natürlichen Personen als Personengesellschafter in Österreich keine…
…der Gesellschafter als auch der Gesellschaft gelegen. Ebenso ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, da diese ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung ausüben. Rz 191: Auch gesetzliche Vertreter, die im Namen des…