3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…
…Schwerpunkt stützt sich ausschließlich auf die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ("De-minimis Verordnung"). 2. Ziele Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen…
…geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu erlassen. Die aws-Garantierichtlinie 2025 tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2028. Anträge können bis 30…
… 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu erlassen. Die aws-Garantierichtlinie wird um die beihilfenrechtliche Grundlage CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien ergänzt. Damit soll einerseits die grüne…
…keine Abgabenschuldigkeit gegeben, sind Beschwerdezinsen nicht zu gewähren (BFG 9.5.2018, RV/7100674/2018). Beschwerdezinsen stehen nur für bereits entrichtete Abgaben zu, nicht aber für die verspätete Auszahlung von Beihilfen (UFS 13.5.2013, RV/1332-L/12; BFG 24.8.2018, RS/7100081…
…1955) Zerlegung der Einheitswerte (§ 30a GrStG 1955) Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge (§ 30a GrStG 1955). Rz 51: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen: Gewährung der Familienbeihilfe (zB § 10a Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) …
…und Sozialbereich-Beihilfengesetz das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 4 Z 6 BAO). In jenen Fällen, in denen das Finanzamt Österreich für die Erhebung der Umsatzsteuer des Beihilfenempfängers zuständig ist, sieht § 54a Abs. 3 BAO vor, dass dieses auch die GSBG-Beihilfe mitzuprüfen hat…
2.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten Rz 278a: Gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA gelten Geschäftseinrichtungen, die für Tätigkeiten genutzt werden, die für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind, nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätten. Eine Tätigkeit kann nur dann als bloße…