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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.669.949

Ergänzung aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien

geltende FassungErlass2026-0.669.949vom 14.09.2026

Wortlaut laut Findok

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu erlassen. Die aws-Garantierichtlinie wird um die beihilfenrechtliche Grundlage CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien ergänzt. Damit soll einerseits die grüne Transformation des Industriestandorts unterstützt werden und andererseits die aws-Garantien nach der Industriestrategie Österreich 2035 ausgerichtet werden. Die aws-Garantierichtlinie 2025 tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2028. Anträge können bis 30. Juni 2028 bei der aws eingebracht werden. Über die Ansuchen muss bis spätestens 31. Dezember 2028 entschieden werden. Bundesministerium für Finanzen, 14. September 2026 aws-Garantierichtlinie 2025 Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie auf Originalanzeige.

Normen und Schlagworte

GarantienGarantieübernahmenAustria Wirtschaftsservice GmbHawsCISAFClean Industrial Deal State Aid Framework

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
2026-0.669.949
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 179/2026
Stammnummer
84691
Gültig
14.09.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF