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26 Treffer617 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…je bewilligtem Feldstück Rz 442: Zur Vergebührung von Rechtsmitteln siehe Rz 427. Rz 443: Beantragt ein volljähriger Mensch mit Behinderung iSd § 17 Abs. 3 StbG die Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, fällt die erhöhte Eingabengebühr in Höhe von 125,60 Euro an…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Behinderung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen sind, und wird hierfür eine Bescheinigung über das Zutreffen der Befreiung verlangt, hat eine örtlich zuständige Zulassungsstelle die Bestätigung über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer auszustellen (z.B. durch das "Merkblatt zum Ansuchen um Gewährung der Befreiung von…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz (BBG) Rz 207: Seit 1. Dezember 2019 erfolgt die Prüfung des Vorliegens einer Behinderung für die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht mehr durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG, sondern ausschließlich durch einen Datenabgleich bei der…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3.6.3.3.1. Kraftfahrzeug-, Versicherungsnehmer- und Versichererwechsel Rz 297: Mit dem Ansuchen wird von einem Menschen mit Behinderung für ein bestimmtes Kraftfahrzeug die Befreiung in Anspruch genommen und bezieht sich auf ein konkretes Zulassungsverhältnis. Für jedes neue Zulassungsverhältnis, oder auch bei Beendigung eines…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in Österreich hat, einen Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG und damit auch einen Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960 beantragen kann, können ausländische Behindertenausweise oder Parkausweise nicht als Nachweis der Behinderung herangezogen werden. Eine Anerkennungsverpflichtung von EU-ausländischen Behindertenausweisen oder Parkausweisen in Österreich ist nicht gegeben.

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953 in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch nimmt, dem Fahrzeughändler vorgelegt wurde. die Fahrzeugidentifikationsnummer des jeweiligen Kraftfahrzeuges unabhängig von einer Zulassung in der…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6. Menschen mit Behinderungen Rz 200: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind unter bestimmten Umständen von der Normverbrauchsabgabe § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen ist. Allerdings wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Personenkreis per Verordnung auszuweiten (= Zulassungsbesitzgemeinschaft), wenn die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Befreiung durch geeignete administrative und technische Maßnahmen sichergestellt werden kann. Rz 284: Eine Mehrheit von Zulassungsbesitzern ist durch…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dem Nachweis der Behinderung dienenden Unterlagen sind dem Versicherer zur Einsichtnahme (über Verlangen des Versicherers im Original) vorzulegen. Sind die Befreiungsvoraussetzungen gegeben, ist motorbezogene Versicherungssteuer nicht zu erheben. Die Abgabenerklärung verbleibt beim Versicherer. Rz 309: "Alte" Nachweise nach dem KfzStG 1952 (von den ehemaligen Finanzämtern…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2021 gilt ab 1. Juli 2021. Voraussetzung der Inanspruchnahme der Befreiung ist, dass bescheinigt wird, dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953, in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch nimmt…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zu beachten, dass die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung vorliegen muss (siehe Rz 201 ff). Rz 238: Die Befreiungsbestimmung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 sieht keine Einschränkung auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen vor. Da die…

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1991 kann in Anspruch genommen werden, wenn beim Kauf des Kraftfahrzeuges auch Normverbrauchsabgabe zu entrichten wäre. Siehe dazu näher Rz 220. Rz 242: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 trat am 30. Oktober 2019 in Kraft…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 von ihm nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Vergütung der Normverbrauchsabgabe an den Menschen mit Behinderung ist nicht vorgesehen. Rz 261: Bei Leasingfahrzeugen erfolgt die steuerbare Lieferung vom Fahrzeughändler an den Leasinggeber. Da es sich bei…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…das neu ausgewählte Kraftfahrzeug steuerbefreit. Rz 330: Bei einem Wechselkennzeichen sind alle unter einem Wechselkennzeichen betriebenen Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer frei, wenn alle Kraftfahrzeuge der vorwiegenden Verwendung zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung dienen. Rz 331: Wird ein unter einem Wechselkennzeichen verwendetes Kraftfahrzeug abgemeldet…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen | 867,40 Euro Rz 303: Wird einem volljährigen Menschen mit Behinderung iSd § 17 Abs. 3 StbG die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, fällt eine Erledigungsgebühr in Höhe von 247,90 Euro gemäß § 14 TP 2 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 252: Ist der Mensch mit Behinderung im Besitz einer Lenkerberechtigung, ist auch von dieser eine Kopie anzufertigen und in die Aufzeichnungen aufzunehmen. Rz 253: Der Fahrzeughändler hat darüber hinaus in seinen Aufzeichnungen den Namen und die Anschrift des Menschen mit Behinderung, die ausstellende Behörde…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit Behinderungen Im Zusammenhang mit der Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 lit. a NoVAG 1991 kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung, wenn die Bescheinigung über die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 nicht innerhalb von…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wenn die Bescheinigung, dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953, BGBl. Nr. 133/1953 in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch nimmt, nicht vorgelegt wurde, 4.nach erfolgter Zulassung von Kraftfahrzeugen, wenn die Befreiung…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bereits der Normverbrauchsabgabe unterlag, ist die neuerliche Zulassung des Kraftfahrzeuges nicht steuerpflichtig. B.1.3.3.3. Zulassung iZm einem Kraftfahrzeugerwerb von einem Menschen mit Behinderung Rz 443: Verkauft (oder verschenkt) der Mensch mit Behinderung ein Kraftfahrzeug, für welches er die Steuerbefreiung gemäß § 3 Z…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…beachte: abweichend bei Menschen mit Behinderungen, siehe Rz 233 und 258, sowie bei Diplomaten, siehe Rz 367 f); in den anderen Fällen des § 1 Z 4 NoVAG 1991 derjenige, der den Eigenverbrauch (z.B. Entnahme eines Fahrschulkraftfahrzeuges) oder die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …