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KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Nr. 150/2002 wurde durch BGBl. I Nr. 136/2004 mit 31. Dezember 2004 gestrichen. Ein Nachweis der Behinderung mit einer solchen Feststellung, die vor dem 1. Jänner 2005 getroffen wurde, war für neu auf den Behinderten zugelassene Kraftfahrzeuge noch bis 31. Dezember 2018 möglich…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Der Nachweis der Behinderung erfolgt ausschließlich durch den Abgleich mit der Zulassungsevidenz. Die Nachweisdokumente wurden im Rahmen der Initialbefüllung gemäß § 2 ANB-V, BGBl. II Nr. 270/2018, erfasst und werden laufend aktualisiert und ergänzt. Die Vorlage eines Nachweisdokumentes in der Zulassungsstelle ist nicht vorgesehen…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Behinderung durch Vorlage der Nachweisdokumente (Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG oder Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960) im Original nachzuweisen, da die Erfüllung der Voraussetzungen dokumentiert werden muss. Die Fahrzeugsperre in der Genehmigungsdatenbank erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Rz 257: Die erstmalige Zulassung eines importierten…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dem Tag der Überschreitung (siehe Rz 669). Da bei der Lieferung eines solchen Kraftfahrzeuges kein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang verwirklicht wird, kann die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nicht in Anspruch genommen werden. Rz 237: Im Gegensatz zur bis 30. Juni 2021 in Kraft stehenden Befreiungsbestimmung des …

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des Menschen mit Behinderung, die ausstellende Behörde, Geschäftszahl oder laufende Nummer und das Ausstellungsdatum der Lenkerberechtigung sowie die Art, Marke und Type des Kraftfahrzeuges samt Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) festzuhalten. Rz 254: Der Fahrzeughändler hat die Aufzeichnungen so zu führen, dass im Fall einer Überprüfung durch die…

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Zeitpunkt der Lieferung (Z 4) Eigenverbrauchs ist dies der Zeitpunkt der Entnahme (Z 4) Änderung der Nutzung ist dies der Zeitpunkt der Nutzungsänderung (Z 4) Rz 243: Von der Befreiung für Menschen mit Behinderungen sind daher auch Fälle mit einem Kaufvertragsdatum vor dem 30…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung an den Versicherer sind unbeachtlich. Rz 303: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (Kr 21; materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal); dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| Anmeldungen einer Sorte nach dem Sortenschutzgesetz | 47,30 Euro | - | Erhöhte Eingabengebühr § 14 TP 6 Abs. 3 GebG | | lit. a | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels | 120 Euro | 15 Euro je Ansuchen | bei Kindern unter…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung)…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Lieferung durch den Hinweis am übermittelten Formular NOVA 4 zu erfolgen. Das zuständige Finanzamt setzt in diesen Fällen die Sperre in der Genehmigungsdatenbank. Beispiel: Ein Taxiunternehmer verkauft sein Taxi an einen Menschen mit Behinderung. Durch die Lieferung des befreiten Kraftfahrzeuges wird der Tatbestand des …

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird (siehe Rz 302 ff). Wird die Abgabenerklärung im Postweg überreicht, ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend. Rz 328: Bei Wechsel eines Kraftfahrzeuges müssen die Befreiungsvoraussetzungen erneut nachgewiesen werden (neue Abgabenerklärung…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wird zu einem Nutzfahrzeug der Klasse N1 umgebaut und neu zugelassen. Da das Kraftfahrzeug bereits der Normverbrauchsabgabe unterlag, ist die neuerliche Zulassung des Kraftfahrzeuges nicht steuerpflichtig. B.1.3.3.3. Zulassung iZm einem Kraftfahrzeugerwerb von einem Menschen mit Behinderung Rz 443: Verkauft (oder verschenkt…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 1051: Entstehung Steuerschuld bei Tageszulassungen nach drei Monaten Wird bei einer Tageszulassung der Zeitraum von drei Monaten überschritten, dann entsteht die Steuerschuld mit dem Tag der Überschreitung dieser Dreimonatsfrist. Rz 1052: Übergang der Steuerschuld bei Menschen mit Behinderungen Im Zusammenhang mit der Befreiung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 372 bis 375. D.2.12. Menschen mit Behinderungen Rz 1644: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich auf einen oder mehrere Menschen mit Behinderung zum Verkehr zugelassen sind. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 280 bis 315. Randzahlen 1645 bis…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen | 867,40 Euro Rz 303: Wird einem volljährigen Menschen mit Behinderung iSd § 17 Abs. 3 StbG die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, fällt eine Erledigungsgebühr in Höhe von 247,90 Euro gemäß § 14 TP 2 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen, sind gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit (siehe Rz 200). Rz 281: Die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer steht grundsätzlich nur für ein Kraftfahrzeug zu. Unter einem Wechselkennzeichen zum…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Menschen mit Behinderungen im Nichtunternehmerfall In jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt durch den Menschen mit Behinderung entrichtet werden muss, ist im Fall des Eigenimports jene Person Abgabenschuldner, für die das Kraftfahrzeug zugelassen wird, und bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb eines Neufahrzeuges der…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953 in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch nimmt, dem Fahrzeughändler vorgelegt wurde. die Fahrzeugidentifikationsnummer des jeweiligen Kraftfahrzeuges unabhängig von einer Zulassung in der…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…372 bis 375. C.2.2.12. Kraftfahrzeuge für Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Z 12 KfzStG 1992) Rz 1424: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich auf einen oder mehrere Menschen mit Behinderung zum Verkehr zugelassen sind. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 325 bis…