…des Menschen mit Behinderung dient und die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist auf jeden Fall der persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung zuzuordnen. Die Befreiung steht nicht zu, wenn das Kraftfahrzeug im Betrieb einer behinderten Person verwendet und (auch) von nicht…
…selbe Begriffsbestimmung und damit auch ausschließlich eine solche Beförderung verstanden. Rz 111: Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen ist grundsätzlich nicht von diesen Befreiungsbestimmungen umfasst, da dies keine durch eine Krankheit bedingte besondere Beförderung darstellt. Beispiel: Fahrten, die dazu dienen, Personen mit Behinderungen z.B…
…einschließlich amphibischer Kraftfahrzeuge), die ihrer Beschaffenheit nach zur Beförderung von Personen gebaut sind. Kraftfahrzeuge dieser Position können jede Art von Antriebsmotor haben (Kolbenverbrennungsmotor, Elektromotor, Gasturbine, Kombination eines Kolbenverbrennungsmotors mit einem oder mehreren Elektromotoren usw.). Position 8703 umfasst: Kraftfahrzeuge zum Fahren auf Schnee (z.B. Schneemobile)…
…eines Pauschalbetrages hat nicht zu erfolgen. Der Antragsteller ist über die Möglichkeit der Rückzahlung der Vorauszahlung beim Finanzamt Österreich im abweisenden Bescheid zu informieren (siehe Rz 789 ff). Beispiel 2: Ein Taxilenker beantragt einen Ausweis für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi). Aufgrund der Aktenlage ist eine…
…für die Beförderung von Personen als auch von Gütern verwendet werden kann [ErlHS zu 8703]. Der Begriff Kraftwagen ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht definiert. Ein Kraftwagen muss jedoch jedenfalls durch einen Motor angetrieben werden. B.2.2.4.2.1. Kraftfahrzeuge mit einer Sitzreihe…
…Typs Lastendreirad) fallen unter die Position 8711, sofern sie nicht die unter Rz 581 dargestellten Beschaffenheitsmerkmale von Kraftfahrzeugen der Position 8703 oder der Position 8704 aufweisen. Rz 549: Vierrad-Kraftfahrzeuge für die Beförderung von Personen mit Röhrenchassis (z.B. Buggys) und einer Kraftwagenlenkung (Ackermann-Prinzip…
…Beförderung von Personen mit Fiakern, Motorboot, Gondeln, Zillen oder Pferdeschlitten, bei Leistungen eines Hundetrainers, bei Verkäufen im Freien (etwa von Christbäumen, Kränzen, Blumen, Maroni, Speiseeis, Hendlbrater), bei Verkäufen vom offenen Pritschenwagen (etwa von Obst und Gemüse), bei Verkäufen von im Freien stehenden Verkaufstischen (etwa von…
…dazu bestimmt ist, wahlweise vorwiegend zur Beförderung von Personen oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu werden, und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist. Rz 520: Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so…
…und eine Ladeflächenlänge (das ist die innere Länge auf dem Boden des für die Warenbeförderung bestimmten Bereichs) von mehr als 50% des Radstandes des Kraftfahrzeuges oder ein geschlossener Bereich für Passagiere und eine Ladefläche von der Art eines Lkw (z.B. mit seitlich klappbaren Bordwänden…
…zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- und Taxigewerbe verwendet werden siehe Rz 143 bis 152. C.2.2.4.2. Omnibusse Rz 1412: Omnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt sind…
…der Zulassungsbescheinigung eingetragene Leistung von der tatsächlichen Leistung des Motors ab (siehe "Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge" Rz 1511 oder "Tuning" Rz 1672). Omnibus (§ 2 Z 7 KFG 1967) Rz 23: Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer…
…deren wesentlicher Zweck nicht das Befördern von Personen oder Gütern ist. Somit sind diese Kraftfahrzeuge nicht von der Normverbrauchsabgabe erfasst. Beispiele: Abschleppwagen, bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, auch mit Ladepritsche, Hebezeug, wie nicht drehbarem Kran, Hebebaum, Flaschenzug oder Seilwinde zum Heben und Abschleppen von Pannenfahrzeugen. Spritzenwagen…
…im KFG 1967 mit 26. Februar 2013 ersatzlos gestrichen (siehe Rz 584). Kombinationskraftwagen (§ 2 Z 6 KFG 1967) Rz 14: Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, wahlweise vorwiegend zur Beförderung von Personen oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu…
…von nicht in der Beförderung von Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist gemäß § 3 Abs. 2 KFG 1967 jeweils in eine der in § 3 Abs. 1 KFG 1967 definierten Klassen einzuordnen. In der Zulassungsbescheinigung ist sie unter "Art…
…für die Beförderung von Gütern und (a) ≤ 450 kg für die Beförderung von Personen (b) ≤ 600 kg für die Beförderung von Gütern und L7e-Kraftfahrzeug, das nicht als L6e-Kraftfahrzeug eingestuft werden kann Rz 516: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer…
…sowie Rz 1400). Anhänger-Arbeitsmaschine ist eine als Anhänger ausgebildete Arbeitsmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist (§ 2 Z 22 KFG 1967). In Feld J …
…Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Z 12 KfzStG 1992) Rz 1424: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich auf einen oder mehrere Menschen mit Behinderung zum Verkehr zugelassen sind. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 325 bis 331. C.2.2.13. Anhänger zur Beförderung von…
…Finanzbehörde erfolgen. § 9. Der in Zusammenhang mit dem Liefern von Kraftfahrzeugen aus dem Inland gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und 5 zu stellende Antrag auf Sperre einer Fahrzeugidentifikationsnummer in der Genehmigungsdatenbank ist Teil des Buchnachweises im Sinne der Verordnung zu Art. 7 UStG, BGBl…
…die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, gilt Folgendes: Vom inländischen Fahrzeughändler, der eine Lieferung nach dem NoVAG 1991 ausführt, wird die Fahrzeugidentifikationsnummer des bereits auf die gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 lit. a NoVAG 1991 begünstigte Person/Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuges…
…Buchnachweis zu beachten. Rz 672: Als ausländischer Abnehmer gilt eine natürliche Person dann, wenn diese keinen Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der Abnehmer über mehrere Reisepässe mit unterschiedlichen Wohnorten…