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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Beauftragung zur Einreichung von Abgabenerklärungen Zusätzlich zur aufrechten Vertretungsvollmacht muss der berufsmäßige Parteienvertreter bzw. der berechtigte Revisionsverband auch beauftragt sein, Abgabenerklärungen für den Abgabepflichtigen einzureichen. Damit wird eine Abgrenzung für den Fall getroffen, dass mehreren berufsmäßigen Parteienvertretern Vertretungsvollmachten eingeräumt wurden (zB einem Steuerberater und einem…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… Hauptversammlungsprotokoll bei AG; Generalversammlungsprotokoll bei GmbH; Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Beantragung eines Aufenthaltstitels durch den Arbeitgeber im Inland | Handeln im fremden Namen bei bestimmten Schriften | § 13 (3) | Offene Stellvertretung zB Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte | Gleichzeitige Bewilligung für mehrere Personen zur Änderung des…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, unabhängig davon…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) und Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd Bestimmungen der GewO 1994. Außerdem können auch gemeinnützige Bauvereinigungen iSd Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Selbstberechnung bevollmächtigt werden. Rz 1381: Zur Durchführung der Selbstberechnung sind folgende Erfordernisse zu erfüllen: Antrag auf Erteilung einer Steuernummer beim Finanzamt Österreich …

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt. Die Handlungen des Prüfungsorgans sind dem im Prüfungsauftrag ausgewiesenen Finanzamt zuzurechnen. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Beauftragung eines Organs eines anderen Finanzamtes ist nicht erforderlich, kommt…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…KMG übernimmt die von den steuerlichen Vertretern für die einzelnen Fonds (Anteilsgattungen) gemeldeten steuerrelevanten Daten, ermittelt daraus die ertragsteuerliche Behandlung und veröffentlicht diese auf einer geeigneten Website (https://www.profitweb.at). Die näheren Details der Aufgliederung und Übermittlung der steuerrelevanten Daten durch die steuerlichen Vertreter…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für Finanzen vorbehalten. 2.2.5. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen Rz 80: Aufgrund folgender ausdrücklicher bundesgesetzlicher Bestimmungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…das für das übertragene Vermögen zuständige Finanzamt zu richten. 3.4.3. Entgegennahme der Einbringungsbilanz Rz 125: Ist aufgrund von § 15 UmgrStG eine Einbringungsbilanz aufzustellen, dann ist für die Entgegennahme der Einbringungsbilanz das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständige Finanzamt zuständig (vgl. …

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung im Nachhinein ausdrücklich oder stillschweigend, oder hat er dadurch einen Vorteil erlangt…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026