… 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO), Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). Rz 20: Die mit der Entgegennahme von Barzahlungen (§ 211 Abs. 1 Z 5 BAO) betrauten Organe des Finanzamtes Österreich oder des Amtes für Betrugsbekämpfung haben die damit verbundenen Tätigkeiten für jede andere Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung…
…auf Anteilinhaberebene Rz 529: Auf Anteilinhaberebene kommt es durch eine Fondsverschmelzung nicht zu einer Realisierung der Anteilscheine. Stattdessen sind die modifizierten Anschaffungskosten der Anteilscheine am übertragenden Fonds auf die Anteilscheine des übernehmenden Fonds zu übertragen. Werden Barzahlungen gemäß § 126 Abs. 1 Z 2 und Abs…
…3.2.1.1. Teile des DEP Jede Registrierkasse hat über ein Datenerfassungsprotokoll (DEP; Signaturjournal) im Sinne § 7 RKSV zu verfügen. Darin sind für alle Barzahlungen zumindest die Beleginhalte gemäß § 132a Abs. 3 BAO festzuhalten. Für alle Barumsätze kommen ab dem 1. April 2017 die…
…Beleg iSd § 132a Abs. 1 BAO ist ein Beleg, der in einem elektronischen Format ausgestellt und unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff des die Barzahlung Leistenden (Leistungsempfängers) verfügbar ist. Die Belegerteilung ist eine Bringschuld des Unternehmers. Der Belegerteilungspflicht wird dadurch entsprochen, dass der Unternehmer…
…signieren. Das bedeutet, dass durchlaufende Posten, die gemeinsam mit einem Barumsatz nach § 131b bzw. § 132a BAO (Barzahlung) in der elektronischen Aufzeichnung (Registrierkasse) in einem gemeinsamen Beleg erfasst werden, auch den allgemeinen Verpflichtungen der §§ 131b, § 132a BAO einschließlich der Bestimmungen der RKSV (das heißt ab 1…
…2. Vereinfachung bei der Belegerteilung Mobil getätigte Umsätze können vorab in der Registrierkasse erfasst und die Belege gleichzeitig mittels Registrierkasse ausgestellt werden. Bei Ausfolgung der Ware außerhalb der Betriebsstätte wird dem Kunden der bereits ausgestellte Beleg anlässlich der Barzahlung erteilt. Erfolgt kein Verkauf dieser Produkte…
…Abs. 2 Z 1 GebG) Rz 56: Die festen Gebühren können grundsätzlich (siehe Rz 57) durch Barzahlung, Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet werden. Rz 57: Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein sind bei der Behörde jedenfalls zulässig…