Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2016) Zuerkennung und Widerruf der Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs. 5 Z 3 und 4 EStG 1988, § 18 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 sowie § 2 der Verordnung BGBl. II Nr…
Die folgenden Ausführungen zu § 205a BAO in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2022, BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder…
1. Allgemeines In Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 51/2012) wurde das Rechtsmittelverfahren in der BAO neu geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen…
…2 KFG 1967 ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr, dass der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist. Der Antragsteller muss sohin nicht Eigentümer des Kraftfahrzeuges, sondern nur rechtmäßiger Besitzer sein. Rz 289: Ein Kraftfahrzeug kann auch ausschließlich…
…sondern beinhaltet sachbezogene Befugnisse, weil eine solche zur Vermeidung von Gefahren im öffentlichen Interesse ergeht und daher gebührenfrei ist (VwGH 11.2.1953, 1950/51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine Gebühr nach der § 14 TP…
…die mehreren Anträge verschiedene Entscheidungen treffen, so spricht dies gegen die Annahme, dass es sich um ein und denselben Antrag handeln könnte (VwGH 28.9.1964, 0521/64). Beispiel 1: Ansuchen um Ausstellung von Widmungsbestätigungen Wird das Ansuchen so gestellt, dass mehrere Grundstücksnummern angegeben werden…
Die folgenden Ausführungen zu § 90 BAO in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2022, BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet…
…Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen sind von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben, den Bundesverwaltungsabgaben sowie den im Gerichtsgebührengesetz - GGG, BGBl. Nr. 501/1984, geregelten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | § 15 Abs…
…1548: Wird im Vorfeld oder nach dem gerichtlichen Vergleich ein außergerichtlicher Vergleich beurkundet, unterliegt dieser der Rechtsgebühr selbst dann, wenn inhaltliche Gleichheit gegeben ist (VwGH 26.6.1996, 93/16/0077). 27.9.2.2. Anerkenntnis und Verzicht Rz 1549: Anerkenntnis und Verzicht unterliegen nicht…
…2011 schätzungsweise zu ermitteln. Deren Besteuerung hatte durch den Anleger im Veranlagungsweg zu erfolgen. Rz 196: Ist die Anschaffung eines Investmentfondsanteils bereits vor dem 1.1.2011 erfolgt und daher die Veräußerung des Fondsanteils im außerbetrieblichen Vermögen einer natürlichen Person steuerneutral, entfällt im Ergebnis ab…
…über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (§ 1 Abs. 1 GMSG) als auch im Verhältnis zu Drittstaaten aufgrund desder von Österreich unterzeichneten Regierungsübereinkommensmehrseitigen Vereinbarung (BGBl. III Nr. 182/2017) vom 29. Oktober 2014 geregelt (…