RIS AI
11 Treffer466 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…AVG). Somit ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Einbringungsstelle von Finanzamt und Bundesfinanzgericht eine an das Bundesfinanzgericht (korrekt) adressierte Eingabe auch als direkt beim Bundesfinanzgericht eingebracht zu qualifizieren. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut gilt diese Regelung nur, wenn das Finanzamt Österreich das Anbringen erhalten hat. Sie gilt…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Auslegung berücksichtigt den Umstand, dass nur in § 131 Abs. 4 Z 4 BAO die Unterscheidung zwischen Barumsätzen und Bargeldumsätzen getroffen worden ist. Beispiel Die Barumsätze des Onlineshops betragen 8.000 Euro und die Gesamtumsätze im Geschäftslokal betragen 10.000 Euro, davon Barumsätze in Höhe von…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein schriftliches Anbringen (siehe Rz 139 ff und Rz 402 ff…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

… 5 EStG 1988), unabhängig davon, ob im Abwicklungsguthaben ausschüttbare Gewinne oder Einlagen enthalten sind. Ausschüttungen von Gewinnen aus Geschäftsjahren vor der Liquidation sind unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 12 EStG 1988 entweder als offene Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu behandeln und verringern auch während…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die schriftliche Erledigung über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem Einschreiter zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.4.8.2. Gebührenschuldner Rz 389: Zur Entrichtung der Beilagengebühr ist derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht oder das Beilagen beinhaltende Protokoll verfasst…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nachweis für die vorschriftsmäßige Entrichtung der Beilagengebühr bei einer früheren Verwendung als Beilage sind der Vermerk der Behörde (siehe Rz 60 ff) oder die ordnungsgemäß angebrachte Stempelmarke anzusehen. Rz 375: Wurde eine Schrift gebührenfrei ausgestellt und wird diese in weiterer Folge einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…ein Verwaltungsgericht erhoben werden kann, ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Eingabe ist - abgesehen von einer allfälligen Gebührenbefreiung - mit den weiter oben angeführten Beträgen zu vergebühren. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Elektronische Beilagen Rz 364: Beilagen, die auf elektronischem Wege einer gebührenpflichtigen Eingabe (einem Protokoll) beigelegt werden, unterliegen einer festen Gebühr in Höhe von 3,90 Euro je Beilage (zur inhaltlichen Abgrenzung von Beilagen siehe Rz 382). Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…430: Eingaben, mit denen um Akteneinsicht angesucht wird, sind gebührenpflichtig. Die Gebührenschuld entsteht mit abschließender Erledigung (zB mit Zusendung von Aktenkopien, unabhängig davon, ob auch ein behördliches Begleitschreiben angeschlossen ist, oder schriftliche Einladung zur Akteneinsicht vor Ort). 10.5.7.7. Namensbestimmung Rz 431: Eingaben…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ID in § 14 TP 23 GebG (von 14,30 Euro auf 8,60 Euro). Rz 144: Gemäß § 4 Abs. 1 E-GovG dient die Funktion E-ID dem Nachweis der eindeutigen Identität eines Einschreiters und der Authentizität des elektronisch gestellten Anbringens in Verfahren, für die…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1964, 0521/64). Beispiel 1: Ansuchen um Ausstellung von Widmungsbestätigungen Wird das Ansuchen so gestellt, dass mehrere Grundstücksnummern angegeben werden oder wird ein Grundbuchsauszug beigelegt, aus dem mehrere Grundstücksnummern ersichtlich sind, für die die Bestätigung ausgestellt werden soll, unterliegt die Eingabe der mehrfachen Gebührenpflicht. Es…