…land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt. Zur Steuerbefreiung siehe sogleich unten Rz 14 f. Dementsprechend sind sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung als Betriebseinnahmen zu erfassen. Sämtliche Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage (inkl. allfälliger Sozialversicherungsbeiträge) stellen Betriebsausgaben dar. Die Tatsache, dass für den privaten und…
…als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Substanzbetrieb) anzusehen ist (vgl. Rz 42 f). Rz 37: Die Einnahmen aus der Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aufwendungen/Ausgaben sind in jenem Umfang, in dem die Anlage der Einspeisung in das öffentliche Netz (dem Stromverkauf) dient, Betriebsausgaben…
…479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder voll abzugsfähig oder (bei natürlichen Personen) gegebenenfalls von einem Betriebsausgabenpauschale erfasst. Soweit der mit der Anlage einer Körperschaft öffentlichen Rechts produzierte Strom hoheitlichen Zwecken dient, ist die…
…einer fristgerechten Meldung (Meldefonds). 3.In allen anderen Fällen zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Nichtmeldefonds). Dies entspricht im Ergebnis der Behandlung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nach der alten Rechtslage bis zum 30. September 2015. Durch die Neuregelung soll ein rechtliches Auseinanderfallen zwischen dem Meldezeitpunkt…
…Auskunftsersuchen verbunden sind; (iii) angemessene Kosten für stenografische Niederschriften über Befragungen, eidesstattliche Erklärungen oder Zeugenaussagen; (iv) angemessene Gebühren und Ausgaben, welche nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts betragsmäßig festgesetzt werden und bei einer Person anfallen, die freiwillig in Österreich oder Guernsey zu einer Befragung, eidesstattlichen Erklärung…
2.1.1.2. Steuerbefreiung Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25…
…gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 9.000 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen Tischlerei (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwendet, 15.000 kWh (50% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist. Es ergibt sich folgende Beurteilung: …
…Die Einkünfte daraus sind gesondert zu erfassen, soweit nicht die Einkommensteuerbefreiung zur Anwendung gelangt. Dementsprechend stellen sämtliche Einnahmen aus der Überschusseinspeisung Betriebseinnahmen dar. Hinsichtlich der Aufwendungen/Ausgaben gilt: In jenem Umfang, in dem die Anlage dem steuerpflichtigen Stromverkauf dient, sind sie (im Rahmen der land…
…produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 3.000 kWh (15% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen Tischlerei (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwendet, 5.000 kWh (25% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Da…
…II.1.). Für Zwecke des Begriffs der "Erträge" im Sinne der Anlage 1 ist grundsätzlich auf den Bruttobetrag abzustellen, somit ohne Abzug von damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Ausgaben. Wenn Jahresabschlüsse als Datenquelle herangezogen werden, so müssen Beträge von in der Erfolgsrechnung netto ausgewiesenen…
… 20 Abs. 2 EStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben ist allerdings zu beachten. Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die mit der Anschaffung in einem unmittelbaren (zeitlichen und kausalen) Zusammenhang stehen…
…mit 30.4.2012 als zugeflossen. Sie sind bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnung in die Einkommensteuererklärung 2012 aufzunehmen. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgt die Erfassung mit dem 31.12.2011 und ist daher in die Einkommensteuererklärung 2011 aufzunehmen. Die Ermittlung hat unter Anwendung des § 42 Abs…
…das Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben zu beachten. Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten und den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Zu den Anschaffungsnebenkosten siehe Rz 317. Rz 376: Nach § 27a Abs. 4 Z 3…
…12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zu beurteilen. Demnach gelten Leistungen als nicht für das Unternehmen ausgeführt, deren Entgelte überwiegend (das heißt zu mehr als 50%) keine abzugsfähigen Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 bzw. §…
…Es werden daher nur diese Rechtsformen behandelt. Bei diesen beiden Rechtsformen wird - anders als bei Kapitalgesellschaften - keine Mindestkörperschaftsteuer fällig. 3.2.1.2.1. Keine abgabenrechtlichen Begünstigungen Rz 123: Hauptzweck der Energiegemeinschaften (EEG und BEG) ist die Erzeugung von Energie, deren Verbrauch, Verkauf und Speicherung (…
…werden für den privaten Eigenbedarf des Einzelunternehmers verwendet, 9.000 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen Tischlerei (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwendet, 13.500 kWh (45% der gesamten produzierten Strommenge) werden der EEG zur Verteilung zur Verfügung gestellt, 3.000 kWh…
…die "Zurechnung" an den Anteilinhaber. Bei Fondsanteilen im Betriebsvermögen ist dabei je nach der Art der Gewinnermittlung des Anteilinhabers zu unterscheiden: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kommt es so wie im außerbetrieblichen Bereich auf den Zeitpunkt des Zuflusses an; der Zufluss findet im tatsächlichen Zeitpunkt…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
…PDF- oder Textdatei), aber auch in einem strukturierten Dateiformat (zB xml) ausgestellt werden. Die Art der Belegerteilung ist im elektronischen Aufzeichnungssystem zu dokumentieren. Der Leistungsempfänger oder ein Organ der Abgabenbehörde hat immer das Recht einen Papierbeleg zu verlangen. Dieser kann auch nachträglich, spätestens aber bis…