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InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Grundstücks-Gesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG sind KESt-befreit, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind (siehe EStR 2000 Rz 7774). Die Wertschwankungen der Immobilien (Aufwertungsgewinne bzw. -verluste aufgrund von Bewertungen gemäß § 29 ImmoInvFG) in der inländischen Grundstücks-Gesellschaft sind, aliquot dem Beteiligungsverhältnis…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet. Gewinne aus ausländischen Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zuweist und die Befreiungsmethode…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bedeutet dies, dass es neben der schon bisher bestehenden Besteuerung der laufenden Erträge (Bewirtschaftungsgewinne, Aufwertungsgewinne und Wertpapier- und Liquiditätsgewinne) zusätzlich zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung kommt. Bei inländischen Immobilienfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Immobilienfonds handelt. Daneben…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…291). Rz 325: Werden Wirtschaftsgüter aus dem Ausland in die inländische Betriebsstätte überführt, dann findet eine Aufwertung auf den Marktwert im Zeitpunkt der Überführung unabhängig davon statt, ob im Ausland eine korrespondierende Aufwertung vorgenommen wurde. Übernimmt daher die inländische Niederlassung eines internationalen Konzerns die Aufgabe…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…151: Bei klassischen inländischen Investmentfonds wird dabei zwischen folgenden Erträgen unterschieden: Zu den ordentlichen Erträgen zählen: Zinserträge aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten Zinserträge aus Forderungswertpapieren Dividenden aus inländischen und ausländischen Aktien sonstige ordentliche Erträge wie Erträge, die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen sowie Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Fondsergebnisses (dieses beträgt 1.000) als Bewirtschaftungsgewinne voll steuerpflichtig und der Rest steuerfrei zu behandeln. Davon können konsequenterweise auch allfällige Aufwendungen nur im Ausmaß des steuerpflichtigen Anteils abgezogen werden. Gleiches gilt für die realisierten Substanzgewinne (diese betragen 600 und wären ebenfalls im Ausmaß von 40…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Immobilienfonds nicht der Fall. Denn der Hauptteil der in diese Fonds einfließenden Erträge (Bewirtschaftungserträge aus der Vermietung und der allfälligen Veräußerung der Immobilien, Aufwertungsgewinne der Immobilien) wird in den Händen der Anteilinhaber nicht als Vermietungs- oder Veräußerungsgewinne besteuert, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 40 Abs…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EAS 2409, EAS 2778, EAS 2972). Ebenso werden in diesem Fall die Aufwertungsgewinne von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen sein (vgl. Rz 580). Rz 583: Die abkommensrechtliche Qualifikation der ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern hängt vom Ausmaß der Beteiligung der Anteilinhaber ab. Befindet sich…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…intransparente Fonds anwendbar. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne aus Immobilien werden jedoch idR die Haupteinkünfte eines Immobilienfonds darstellen. Rz 591: Ist ein ausländischer Immobilienfonds (Anteile im Streubesitz) abkommensrechtlich als intransparent und damit als im DBA-Ausland ansässig einzustufen und hält dieser Fonds inländische Immobilien, dann teilt Art…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…12 EStG 1988 weiters vor, dass weder eine Erhöhung der Innenfinanzierung noch des Einlagenevidenzkontos erfolgt (erhaltene Einlagenrückzahlungen; dazu Abschnitt 3.4.2.) oder ausschließlich eine spätere Erhöhung der Innenfinanzierung erfolgt (umgründungsbedingte unternehmensrechtliche Aufwertungsbeträge; dazu Abschnitt 3.4.3.). 1.5. Rechtsfolgen auf Ebene der Anteilsinhaber…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…der Muttergesellschaft ist die Ergebnisabfuhr entweder als "Erträge aus Beteiligungen" (§§ 231 Abs. 2 Z 10 bzw. 231 Abs. 3 Z 9 UGB) oder als "Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens" (§§ 231 Abs. 2 Z 14 bzw. 231 Abs. 3 Z 13 UGB) auszuweisen…