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VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…ansässige Gesellschaft, sind Aufwendungen für Shareholder Activities grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (insb. Beteiligungserträgen gemäß § 10 KStG 1988) wird bei Aufwendungen für Shareholder Activities (insb. bei den in Rz 103 aufgezählten Aufwendungen) in der Regel nicht gegeben sein, sodass…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…340: Für die Markterschließung entstehen Betriebsteilen mit Herstellungs- und Vertriebsfunktion während der Produkteinführungsphase häufig erhebliche Aufwendungen oder Mindererlöse. Unter Fremden werden sie in der Regel von dem Betriebsteil mit Vertriebsfunktion nur insoweit getragen, als ihm aus der Geschäftsverteilung ein angemessener Betriebsgewinn verbleibt. Solche Aufwendungen oder…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…aufweisen, sind diesfalls für den Reingewinnvergleich nicht ausreichend verlässlich. Auch Unterschiede bei Währungsgewinnen und -verlusten können die Verlässlichkeit von Drittvergleichsdaten gefährden. Rz 41: Der Nettogewinn kann zB zum Umsatz oder zu den Kosten in ein prozentuales Verhältnis gesetzt werden (Z 2.96 ff OECD-VPL)…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Aufwendungen für die Schaffung bzw. Weiterentwicklung des unkörperlichen Wirtschaftsguts (anteilig) zugeordnet werden (OECD-MK Art. 7 Z 34 idF vor 2010; siehe auch Rz 293). Doch selbst wenn keine fiktive Lizenzgebühr verrechnet werden kann, so ist dennoch immer darauf zu achten, dass der Betriebsstätte ein…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…beachten, dass sich die Obergrenze für Zuschreibungen mit der Anpassung der Anschaffungskosten erhöht. Ein weiterer Unterschied ergibt sich bei den Anschaffungsnebenkosten: Im betrieblichen Bereich sind Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen, das Abzugsverbot nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben ist allerdings zu beachten. Somit…

InvFR 2018 Rz 366–3773.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…das Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben zu beachten. Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten und den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Zu den Anschaffungsnebenkosten siehe Rz 317. Rz 376: Nach § 27a Abs. 4 Z 3…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ein getrennter Ausweis für Beträge, welche die Anschaffungskosten erhöhen und Beträge, welche die Anschaffungskosten vermindern, erfolgt. 6.2.2. Verrechnung von Aufwand Rz 499: Hinsichtlich der Aufwendungen ist zwischen allgemeinen Aufwendungen des Fonds (zB Management fees, Kosten der Rechnungsprüfung) und zuordenbaren Aufwendungen (zB Kosten für…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Gesamtgewinn erzielt werden kann. Für einen Ersatz der gesamten Restrukturierungsaufwendungen durch die Z-AG spricht auch der Umstand, dass die Schließung des Werkes zu einer besseren Auslastung anderer Standorte im Konzern führt und damit ein wirtschaftlicher Vorteil bei der Z-AG bzw. bei einem verbundenen…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…wie folgt verwendet: 6.000 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 14.000 kWh (70% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Es ergibt sich folgende Beurteilung: | Kaufpreis | 30.000…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

… EAS 1535, EAS 2500). Rz 373: Die Gesellschafter der als GesBR unterhaltenen ARGE sind unabhängig davon als Mitunternehmer anzusehen, ob für die ARGE ein Gewinnfeststellungsverfahren durchzuführen ist oder nicht. Die ARGE haftet im Außenverhältnis in der Regel gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Im Innenverhältnis werden die…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…damit iZ stehenden Aufwendungen zu 100% steuerpflichtig. Rz 296: Wenn es nach Verrechnung der Aufwendungen mit den Einkünften im Sinne des § 27 EStG 1988 zu einem Verlust kommt, ergibt sich in den Folgejahren nach § 186 Abs. 1 InvFG 2011 ein Verrechnungsvorrang für Verlustvorträge mit den…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…damit iZ stehenden Aufwendungen unterliegen zur Gänze der Zwischenbesteuerung. Wenn es nach Verrechnung der Aufwendungen mit den Einkünften im Sinne des § 27 EStG 1988 zu einem Verlust kommt, ergibt sich in den Folgejahren nach § 186 Abs. 1 InvFG 2011 ein Verrechnungsvorrang für Verlustvorträge mit den…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…aufgrund seiner individuellen Anschaffungskosten für das vom Fonds gehaltene Finanzvermögen erfolgen. Davon abweichend erfolgt die Fondsbesteuerung so, dass sämtliche Anleger grundsätzlich gleich behandelt werden und individuelle Unterschiede über den gesetzlich vorgesehenen Ertragsausgleich Berücksichtigung finden. Rz 18: Auch hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowie der Vortragsfähigkeit…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…erzielen. Marktstrategien können aber auch darauf abzielen, zunächst eine Abschöpfung durch hohe Preise ("skim the cream", zumeist für innovative Produkte) zu verfolgen. Rz 70: Ein Preisvergleich im Verhältnis zu Unternehmen, die unterschiedliche Strategien verfolgen (zB zu erst jung am Markt aufgetretenen Unternehmen), ist nur zulässig…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…| - | | 198 | KVV-Erstattung und Fremdleistungsentgelt | - | - | 135 | 63 | 198 Rz 167: Die KVV-Beiträge (inklusive allfälliger Ausgleichszahlungen) der einzelnen KVV-Teilnehmer führen zu originären Aufwendungen der KVV-Teilnehmer. Ein KVV ähnelt daher gewissermaßen einer innerbetrieblichen (Kosten-)Umlage…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Es sollen die vorhandenen disponiblen Einlagen möglichst nicht für die Ausschüttung verwendet werden. Aufgrund der ausreichend hohen disponiblen Innenfinanzierung kann die gesamte Ausschüttung steuerlich als Gewinnausschüttung behandelt werden. 2. Ein neuer Gesellschafter ist im Jahr X2 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…wenn die Stromproduktion für den Verkauf an ein Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder eine Energiegemeinschaft als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Substanzbetrieb) anzusehen ist (vgl. Rz 42 f). Rz 37: Die Einnahmen aus der Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aufwendungen/Ausgaben sind in jenem Umfang…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Verständigungsverfahrens geklärt werden. Darin wird auch zu prüfen sein, ob die Verluste des ausländischen Produzenten möglicherweise nur durch marktwerterhöhende Aufwendungen oder durch aufklärungsbedürftige Transaktionen mit Niedrigsteuerländern verursacht worden sind. Rz 85: Im Allgemeinen wird ein inländischer Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, neben dem…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zu richten und für Steuerschulden, die rechnerisch auf eine Betriebsstätte entfallen, kann in das Vermögen des Gesamtunternehmens vollstreckt werden. Geschäftliche Vorgänge, die innerhalb eines einheitlichen Gesamtunternehmens ablaufen, wären Geschäfte, die jemand mit sich selbst tätigt, und können daher keine Einkünfte erzeugen. Weitet ein Unternehmen seine…