…eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011). Es handelt sich in solchen Fällen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Hinsicht um ausländische Fonds (siehe Rz 91 ff). Rz 32: In § 2 Abs. 1 InvFG 2011 werden die Tatbestandselemente, die ein…
…ob ein inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein ausländischer OGAW liegt daher nur dann vor, wenn dieser nicht von der FMA bewilligt wurde. Davon sind…
…reporting packages"), aus den gesetzlich vorgesehenen Jahresabschlüssen der einzelnen Geschäftseinheiten, aus für aufsichtsrechtliche Zwecke erstellten Abschlüssen oder aus der internen Rechnungslegung zu verwenden. Dabei müssen allerdings keine Anpassungen für Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Staaten und Gebieten angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen vorgenommen werden. Die Daten sind…
…Hauptstück des dritten Teils des InvFG 2011 als Sondervermögen gebildet worden ist, in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und von der österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) bewilligt worden ist. Der Begriff "Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011" ("…
… 1 Abs. 1 ImmoInvFG aufsichtsrechtlich keinen OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG darstellt, sondern auch als AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG fällt (siehe Rz 87 ff). Umgekehrt liegt nicht bei jedem AIF in Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des…
…dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz 104 ff) anlegt und das Kriterium der Nicht- oder Niedrigbesteuerung (siehe Rz 110 ff) erfüllt. Ob das ausländische Gebilde aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt, ist daher für die steuerliche Beurteilung irrelevant. Sofern…
…der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat (§ 91…
…SE) handelt es sich um eine Sonderform der Aktiengesellschaft, deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder…
…begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO, ist hingegen ein derartiges behördliches Verfahren (vgl. VwGH 24.3.2021, Ra…
…Sache einer Behörde zur weiteren Veranlassung vorzulegen der zuständigen staatlichen Behörde sind zur Gewährleistung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelns des Rechtsträgers bei der Ausstellung von Zeugnissen gesetzliche Weisungsrechte oder besondere Aufsichts- und Ingerenzmöglichkeiten (zB Berichts- und Einschaurechte) eingeräumt. Ist auch nur eines dieser Kriterien erfüllt…
…Durchführung dieser Amtshandlungen sind diese Organe als Organe der jeweils zuständigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung tätig (§ 54 Abs. 3 BAO). Ohne Einschränkung stehen folgende Befugnisse zu: Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen (§ 143 und § 144 BAO), Ersuchen um Beistand (§§ 158 bis 160 BAO), Notwendige Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsmaßnahmen (§ 146a und …
… 59a GSpG, § 61 Abs. 2 Z 15 BAO). Abgesehen von der Abgabenerhebung begründet das GSpG die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für konzessions- und aufsichtsrechtliche Aufgaben; siehe dazu oben, Rz 52 f. 3.18. Versicherungssteuer Rz 150: Für die Erhebung der Versicherungssteuer ist das Finanzamt Österreich…
…in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar einzustufen sein: a)die Kosten des Vorstands, Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterversammlungen, soweit diese Kosten nicht Tätigkeiten betreffen, die direkt für die Tochtergesellschaft erbracht werden (zB…
…Approach); die wirtschaftliche Kapitalaufteilungsmethode (Economic Capital Allocation Approach), die Mindestkapitalisierungsmethode (Thin Capitalisation Approach), die aufsichtsrechtliche Mindestkapitalisierungsmethode (Quasi Thin Capitalisation/Regulatory Minimum Capital Approach). Rz 302: Bei der Kapitalaufteilungsmethode (Capital Allocation Approach) wird der Betriebsstätte jener Anteil am tatsächlich vorhandenen Eigenkapital des Gesamtunternehmens zugewiesen, der dem…
…dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland keiner bzw. einer niedrigen Besteuerung unterliegt. Rz 3: Zivil- und aufsichtsrechtlich umfasst der Begriff "Investmentfonds" gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 dagegen ausschließlich…
…ausschüttungsgleichen Erträge die Anschaffungskosten (siehe dazu näher Rz 227 ff), während eine spätere Ausschüttung von bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträgen steuerfrei ist und zu einer Verminderung der Anschaffungskosten führt. Rz 19: Die Rechnungslegung eines Fonds richtet sich nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Aus steuerlicher Sicht ist entscheidend…
…Frage, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen OGAW handelt, sowohl der Master-OGAW als auch der Feeder-OGAW unabhängig voneinander danach zu beurteilen, ob sie die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 50 InvFG 2011 bewilligt hat (siehe Rz 29, Verweis auf OGAW oben bzw…
…FMA festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für einen AIF nicht mehr vorliegen (Negativbescheinigung). Der Umstand, dass der AIFM keine aufsichtsrechtliche Bewilligung erhält, ist für die Einstufung als AIF unbeachtlich (vgl. Rz 75). Rz 80: Wurde noch keine Beurteilung durch die FMA vorgenommen, hat die Abgabenbehörde…
…der Risikostreuung (siehe Rz 120 ff) anlegt und das Kriterium der Nicht- oder Niedrigbesteuerung (siehe Rz 123 ff) erfüllt. Ob das ausländische Gebilde aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt, ist daher für die steuerliche Beurteilung irrelevant. Rz 119: Der Begriff "ausländische Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien" entspricht dem Begriff des…
…Aufsichtsrechtliche Vorgaben Rz 131: Die Verwalter von EuVECA müssen in der EU niedergelassen sein und der Registrierung/Konzessionierung bei einer zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates unterliegen. EuVECA-Anteile dürfen ausschließlich an folgende Anleger vertrieben werden: professionelle Kunden gemäß Anhang II Abschnitt I der Finanzinstrumenterichtlinie (RL 2014…