… diese Beträge sind daher nicht als indisponible Innenfinanzierung zu erfassen (vgl. auch Abschnitt 5.6.). 4.2.3.2. Veränderungen des Subkontos Eine Veränderung dieses Subkontos ergibt sich in der Regel durch die Bildung und Auflösung von gebundenen Gewinnrücklagen und allenfalls durch Gewinnausschüttungen: Disponible Innenfinanzierung…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
… 124b Z 186 EStG 1988 freiwillig geleisteten Betrages auszuzahlen. Eine KESt-Ausschüttung kann nur unter den in § 58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
…12.2011: 35 Euro, 31.12.2012: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 21.8.2013 um Euro 39,50 je Fondsanteil veräußert. Besteuerung der laufenden Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011…
…fließen dem Anleger mit 30.4.2011 zu. Die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr 2011 betragen daher 5 Euro (Unterschiedsbetrag zwischen 135 Euro und 130 Euro; (0,8% f. 3 Monate v. 135 = 3,24)) abzüglich der am 10.1.2011 zugeflossenen Ausschüttung von 4…
…führt zu einem Gesamtgewinn von 500.000 €, wobei dieser das griechische Betriebsstättenergebnis mit 280.000 € (100.000 € + AfA Differenz 180.000 €) einschließt. Auf Grund des Art. 7 iVm Art. 23 DBA-Griechenland sind 280.000 € in Österreich steuerfrei zu stellen…
…1 zweiter Satz UStG 1994 auf die österreichische Bank über. Die Lizenz wird von der österreichischen Bank zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet, weswegen kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Von der kanadischen Steuerverwaltung werden die Lizenzgebühren, im Jahr 6 für die Jahre 1 bis 4…
3.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 3.1.1.4.1. Allgemeines Rz 203: Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der Ausschüttung erfolgt, ist die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) innerhalb…
…steuerfrei sind) und Ausschüttungen, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen, vermindern die Anschaffungskosten eines Fondsanteilscheines und erhöhen damit bei dessen späterer Veräußerung den steuerlichen Gewinn. Dazu zählen ua. Substanzausschüttungen (sie sind vergleichbar mit einer Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988), steuerfreie Ausschüttungen von…
…der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, unterliegen diese grundsätzlich auch bei ausländischen Anteilinhabern dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Von der Steuererhebung im Wege des Kapitalertragsteuerabzuges sind gemäß § 94 Z 8 EStG 1988 Kapitalerträge im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d (Aufwertungs…
…den Fonds eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde oder auszustellen wäre (näheres zur Frage der Anrechnung ausländischer Quellensteuern siehe Rz 543 ff). Zur Frage der Anrechnung von Quellensteuer, die für im Inland steuerfreie Auslandseinkünfte einbehalten wurde, siehe EStR 2000 Rz 7585. 3.2.4.1.2.2…
…2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Die Anschaffungskosten sind dabei von der depotführenden Stelle um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern. Rz 243: Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle…
…hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zuweist und die Befreiungsmethode vorsieht oder die Einkünfte dieser Immobilie aufgrund einer Maßnahme gemäß § 48 BAO von der Besteuerung ausgenommen sind (siehe Rz 581). Tatsächliche Ausschüttungen und die Auszahlung der Kapitalertragsteuer stellen gemäß § 40 Abs…
…Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist die Befreiungsvoraussetzung erst erfüllt, wenn diese…
…durch die Einführung bzw. Erweiterung der Steuerbefreiung nunmehr steuerfrei, liegt keine Betriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1988 vor. Als Einspeisung von elektrischer Energie gilt auch die (anteilige) Einräumung der Betriebs- und Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage durch den zivilrechtlichen Eigentümer an eine Energiegemeinschaft, da es sich in…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
…Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer siehe Rz 130 ff. C.2.2.2. Kraftfahrzeuge für die Feuerwehr, den Rettungsdienst sowie Krankenwagen (§ 2 Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992) Rz 1403: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend für…
…2.1.2.3.6. Bereits in Vorjahren besteuerte Einkünfte Rz 299: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen: Bei Anteilen im Privatvermögen werden Ausschüttungen aus in Vorjahren steuerfrei thesaurierten Substanzgewinnen (seit 2013) zu 40% erfasst, weil sie bereits zu…
…Rest steuerfrei zu behandeln. Davon können konsequenterweise auch allfällige Aufwendungen nur im Ausmaß des steuerpflichtigen Anteils abgezogen werden. Gleiches gilt für die realisierten Substanzgewinne (diese betragen 600 und wären ebenfalls im Ausmaß von 40% als Bewirtschaftungsgewinne zu erfassen), während die nicht realisierten Substanzgewinne (diese betragen…