A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
…dass der geeignete Dritte ihm unverzüglich auf sein Ersuchen die für ihn verwahrten Informationen und Unterlagen weiterleiten kann. Die endgültige Verantwortung für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten verbleibt bei dem Rechtsträger, der auf den geeigneten Dritten zurückgreift. 4.8 Zeitpunkt der Sorgfaltspflichten Die meldepflichtigen Rechtsträger haben…
…1988. § 61 Abs. 3 Z 2 BAO stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Kontrolle der Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß § 18a UStG 1994 bei Abgabepflichtigen zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Rz 76: Andererseits erweitert § 61 Abs. 3 Z 1…
…stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe bei all jenen Abgabepflichtigen, für die es bereits nach der allgemeinen Zuständigkeitsregel zuständig ist, auch für die Kontrolle der Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß § 18a UStG 1994 zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das bedeutet, dass das…
…1 bis 3 WiEReG, weswegen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Sorgfaltspflicht auf Abschnitt 4 (Sorgfaltspflichten der Rechtsträger in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentümer) verwiesen wird. Insbesondere unterliegen die von Nominees und Nominee-Direktoren erhobenen Informationen der Aufbewahrungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG und sind zumindest einmal…
…BAO) 2.1. Allgemeines In den §§ 131 und 132 BAO sind die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Erfassung von Geschäftsvorfällen festgelegt. Unabhängig von den spezifischen Regelungen zur Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) und zur Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO und RKSV…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…
B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991) B.9.1. Allgemeines Rz 1130: Der Unternehmer, der normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge ausführt, muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die…
4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…
3.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File 3.2.4.3.1. Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle Rz 487: Rein innerstaatliche gruppeninterne Transaktionen (§ 7 Abs. 1 Z 2 iVm § 9 VPDG-DV) sind im Local File in der Regel nicht zu dokumentieren…
…2024) auf dem Erlagschein spätestens am Fälligkeitstag für alle selbstberechneten Gebühren dieses Zeitraumes in einem Gesamtbetrag zu entrichten. 3.2.4.4. Aufbewahrungspflicht Rz 95: Der Parteienvertreter hat die Aufschreibungen und je eine Abschrift (Durchschrift, Gleichschrift) der über die Rechtsgeschäfte ausgefertigten Urkunden sieben Jahre aufzubewahren.
3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…
…31.03.2017 ohne Strukturvorgabe exportierbar sein. Gleiches gilt für die Einzelbeträge des Beleges, wenn diese anstelle des Betrages der Barzahlung am Beleg ausgewiesen sind. Der Export muss über den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO möglich sein. Wurde die Registrierkasse vor dem 1…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
3.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG) Rz 17: Bei Konten von hohem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von mehr als 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016 oder 31. Dezember eines Folgejahres) sind erweiterte…
2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…
2. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG) 2.1. Meldepflichtiges Konto (§ 7 GMSG) Rz 7: Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die…