…Erledigung von Anzeigen gemäß § 120 Abs. 1 BAO, wenn sich diese auf eine neu begründete persönliche Abgabepflicht in der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer beziehen. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen zuvor noch keine Steuernummer erteilt worden ist, alle übrigen in § 120 BAO geregelten Anzeigepflichten …
…UmgrStG) und für die Entgegennahme der Anzeige der Durchführung der im Spaltungsvertrag festgelegten Tauschvorgänge (§ 38e Abs. 4 UmgrStG) zuständig. 3.4.7. Allgemeine Anzeigepflicht Rz 129: Das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt ist für die Entgegennahme von Anzeigen einer Umgründung zuständig…
…diese zu erheben, ist das Finanzinstitut nicht verpflichtet, Informationen zu erheben, die anzeigen, dass die beherrschende Person eine meldepflichtige Person sein könnte. Da die Ansässigkeit der beherrschenden Person somit nicht dokumentiert und festgestellt werden kann, muss die betroffene beherrschende Person nicht als meldepflichtige Person behandelt…
… 15 Abs. 7 erster Teilstrich NÖ Bauordnung 2014 nicht untersagt und dies dem Anzeigenleger schriftlich zur Kenntnisnahme mitgeteilt, so hat diese schriftliche Zurkenntnisnahme der Bauanzeige eine rechtliche Konsequenz für das Verfahren und stellt damit eine schriftliche Erledigung für die Bauanzeige dar. Rz 160: Die Zustellung…
…erst in dem Zeitpunkt, in dem das andere Finanzamt vom Überschreiten einer der beiden relevanten Betragsgrenzen Kenntnis erlangt hat. Rz 29: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Entgegennahme von Anzeigen betreffend die Betriebsgründung und die Vergabe von Steuernummern und UID-Nummern gemäß § 60 Abs…
…noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen (§ 60 Abs. 2 Z 2 BAO; siehe auch Rz 42), die Entgegennahme und Erledigung von Anzeigen gemäß § 120 Abs. 1 BAO und Anträgen auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Art. 28 UStG 1994) von Abgabepflichtigen…
…1201: Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte sind bis zum 15. Tag des der Entstehung der Gebührenschuld (= grundsätzlich Tag der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im…