…die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer auf Grund von DBA hinsichtlich der Frist zur Einreichung von Rückzahlungsanträgen grundsätzlich auf die maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§ 240) abstellen, bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, solche Anträge weiterhin ungeachtet der…
…die vom Versicherungsnehmer entrichtete motorbezogene Versicherungssteuer auszustellen. Der Versicherungsnehmer kann sodann vom Finanzamt Österreich die Rückzahlung beantragen. Anträge können bis zum Ablauf des zweiten Jahres gestellt werden, in welchem das Verlangen auf Richtigstellung beim Versicherer schriftlich gestellt wurde. Rz 1704: Gemäß § 86a BAO können Anbringen…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
…Basis- und Referenzzinssatzverordnung) wurde die Bezugsgröße für den Basiszinssatz (bisher: Einlagefazilität) auf die Veränderungen des Zinssatzes der Hauptrefinanzierungsoperationen umgestellt. Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung idF BGBl. II Nr. 309/2002, entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz…
…nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach, wenn sie entweder vor der Bekanntgabe der Beschwerdeerledigung (im Fall unmittelbarer Abhängigkeit von der Beschwerdeerledigung) oder vor der Bekanntgabe des die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit bewirkenden Bescheides bzw…
…der Berufungsvorentscheidung, bei Verzicht auf die Stellung eines Vorlageantrags) oder nicht fristgerecht eingebracht sind. Die Zurückweisung obliegt dem Verwaltungsgericht. Sie hat mit Beschluss zu erfolgen. 4.7. Weitere Rechtsfolgen des Vorlageantrages (§ 300 BAO) 4.7.1. Unzuständigkeit der Abgabenbehörde Ab Stellung des Vorlageantrages bzw. in…