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3 Treffer609 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Namen und den Sitz des Rechtsträgers, die Rechtsform, die der Stammzahl und dem Stammregister entsprechenden Identifikatoren. Mit der Einführung des § 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG werden somit die den Rechtsträger direkt betreffenden Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bei den meldepflichtigen Daten aufgenommen. Im Unterschied zur alten…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des unterschiedlichen Inhalts der unter der Bezeichnung "Patronatserklärung" auftretenden Sachverhalte ist eine einheitliche zivilrechtliche und gebührenrechtliche Einordnung nicht möglich. 27.4.1.6. Privative Schuldübernahme Rz 1420: Eine privative Schuldübernahme iSd § 1405 ABGB liegt vor, wenn ein neuer Schuldner an die Stelle des alten tritt…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Meldefonds). 3.In allen anderen Fällen zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Nichtmeldefonds). Dies entspricht im Ergebnis der Behandlung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nach der alten Rechtslage bis zum 30. September 2015. Durch die Neuregelung soll ein rechtliches Auseinanderfallen zwischen dem Meldezeitpunkt und der zeitlichen…