…Abschrift oder Bescheinigung) an den Interessenten. Die Gebührenpflicht kann auch nicht durch Adressierung an eine vom Ausstellungswerber verschiedene natürliche oder juristische Person vermieden werden. Rz 349: Von Amts wegen hergestellte, nur für den internen Amtsgebrauch einer Behörde bestimmte Auszüge sind nicht gebührenpflichtig. Rz 350: Bei…
…Vgl. zur gebührenfreien Mitteilung Rz 635 ff. Rz 613: Die auf einer Vertragsurkunde angebrachten Beglaubigungsvermerke können selbst dann, wenn die Urkunde mit einer Adressierung an eine Behörde oder ein Gericht versehen wäre, schon rein begrifflich nicht als Mitteilung angesehen werden, weil förmliche Vertragsurkunden von den…
…über persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene (physische oder juristische) Person adressiert (gerichtet) wird und sich aus der Adressierung im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt der Schrift ergibt, dass es sich nur um eine an eine bestimmte dritte…
…14 TP 9 GebG angeführten Reisedokumente fallen. Sie sind allgemein bekundende Zeugnisse. Infolge der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Inhaltes eines Legitimationspapieres kann hier die Gebührenpflicht nicht durch eine Adressierung ausgeschlossen werden. Wird ein Dienstausweis ausgestellt und ist dieser erforderlich, um zB den Zugang zur Arbeitsstätte zu…
…1807: Auch die Adressierung einer Bescheinigung oder Bestätigung an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene (physische oder juristische) Person hindert das Entstehen einer Verwaltungsabgabenschuld nicht. Beispiel: Ein Bürgermeister stellt eine Strafregisterbescheinigung aus, die an den Arbeitgeber des Antragstellers adressiert ist. Eine Strafregisterbescheinigung mit Adressierung an eine…
…über persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene (physische oder juristische) Person adressiert (gerichtet) wird und sich aus der Adressierung im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt der Schrift ergibt, dass es sich nur um eine an eine bestimmte dritte…
…zu nennen, an die er ergeht. Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches. Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen. Eine Adressierung "an die Erben nach H. M.", somit ohne Angabe der Namen dieser Erben, reicht…