…des "berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres" bezieht sich dabei stets auf die Verhältnisse der multinationalen Unternehmensgruppe (und somit grundsätzlich der obersten Muttergesellschaft) und nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Geschäftseinheit. Insofern ist es unbedeutend, wenn einzelne Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe ein abweichendes Wirtschaftsjahr und auch unterschiedliche Wirtschaftsjahre im…
…Das am 31.3.2023 endende abweichende Wirtschaftsjahr ist im Kalenderjahr 2023 zu veranlagen und die Quotenregelung ist daher anwendbar. Beispiel 2: Der Abgabepflichtige Y wechselt im Kalenderjahr 2023 von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht: von 1.1.2023 bis 28.2.2023 ist Y…
…Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr bleibt im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht ohne Auswirkungen. Die Bewerkstelligung des Ausdruckes obliegt dem registrierkassenpflichtigen Unternehmer. Bei sogenannten Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit…
…sich in OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, II.6.2. 3.2.3.4.2. Datenumfang bei abweichendem Wirtschaftsjahr Rz 457: Gemäß § 15 VPDG bezieht sich die zu erstellende Dokumentation auf Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2016 beginnen. Das in § 15 VPDG…
…Betriebsstätte hat (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Rz 289: Die Anwendung des AOA light in Bezug auf den Umfang des Betriebsstättenvermögens bewirkt eine Änderung der österreichischen Verwaltungspraxis und ist daher auf österreichischer Seite erst für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach erstmaliger Veröffentlichung (EAS…
…vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte einer Körperschaft einer natürlichen Person zugerechnet werden. Da unternehmensrechtlich die Einkünfte jedoch im Jahresergebnis der Körperschaft erfasst werden, stellt sich die Frage nach der Auswirkung dieser abweichenden Zurechnung auf den Stand der Innenfinanzierung bzw. der Einlagen. § 2 Abs. 4a…
…sonstigen unangemessenen Zuwendungen geleistet werden. Insbesondere verpflichtet sich das garantiewerbende Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr keine Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu bezahlen, die über 50% der Boni für das Wirtschaftsjahr 2019 hinausgehen. Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw. die Gewinnausschüttung an Eigentümer für…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
…§ 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt der Erträge an den Anteilinhaber abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung…
3.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts Rz 440: Für eine multinationale Unternehmensgruppe ist ein länderbezogener Bericht zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens 750 Mio. Euro beträgt (§ 3 Abs. 1 VPDG). Die Berechnung des Schwellenwerts…
…Bestimmung über die pauschale Besteuerung geht als lex specialis dem § 184 BAO vor; eine davon abweichende Schätzung ist daher nicht zulässig. Rz 216: Der Steuerpflichtige hat bei Investmentfondsanteilen, die sich auf einem ausländischen Depot befinden, den Selbstnachweis gegenüber dem für die Erhebung der Einkommensteuer zuständigen…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für die erste…
2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…
…des verwendeten Unabhängigkeitskriteriums (up-stream und down-stream), Angabe des Konsolidierungscodes der verwendeten Finanzdaten (Ausschluss konsolidierter Daten), Auswahl des Zeitraums bzw. der herangezogenen Wirtschaftsjahre (zur Verwendung von Mehrjahresdaten vgl. Rz 75), Erläuterung von allfälligen weiteren Eingrenzungen anhand bestimmter Kennzahlen zur Erhöhung der Vergleichbarkeit (zB Umsatzgröße…
… 8 Abs. 1 VPDG ist der länderbezogene Bericht spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt der obersten Muttergesellschaft oder der eingetretenen Geschäftseinheit zu übermitteln. Die Übermittlung hat elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Für die Zuständigkeit des…
…anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung" an den Anteilinhaber. Bei…
In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…