…Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO). 3.38.5. Absehen von der Geltendmachung einer Abgabenpflicht Rz 189: § 44 Abs. 2 BAO berechtigt, auf Antrag des Abgabepflichtigen von der Geltendmachung einer Abgabenpflicht in den Fällen des …
…meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen…
…oder Angestellter, so darf die Abgabenbehörde nicht nach § 83 Abs. 4 BAO von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen. Bei solchen Zweifeln hat die Abgabenbehörde nach § 85 Abs. 4 BAO vorzugehen (somit einen Mängelbehebungsauftrag an den Einschreiter zu erlassen). 2.3.3.2. Vollmachtsmängel (§ 83 Abs. 2…
…Sonderklassegebühren wären nach österreichischer Auffassung grundsätzlich in Deutschland zu besteuern, sofern dort eine feste Einrichtung zur Ausübung der Tätigkeit besteht. Sollte Deutschland die Sonderklassegebühren als Arbeitslohnzahlungen ansehen und aufgrund der Grenzgängerregelung nicht besteuern, werden die Vergütungen also aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht Deutschlands…
…dass bei Abschluss eines Mietvertrages von der Voraussetzung ausgegangen wurde, seine Gültigkeit hänge vom Erwerb des Mietgegenstands durch die Vermieterin ab, weshalb ein aufschiebend bedingter Vertrag vorliege, ist für das Entstehen der Gebührenschuld ohne Bedeutung. Beispiel 4: Wird in einem Mietvertrag die Verlängerung des Mietverhältnisses…
…Höhe eines Betrags im Gegenwert von höchstens 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016) kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoinhaber ist, als in dem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Adresse liegt, wenn das Finanzinstitut in seinen Unterlagen eine…
…3), entfällt die Anwendung von Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens (Grenzgängerregelung) und Artikel 15 Abs. 1 bis 3 des Abkommens finden wieder Anwendung. 5. Dies bedeutet, dass soweit die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers oder im Staat, in dem der Arbeitgeber eine Betriebsstätte hat…