…wobei für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 431: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
…wobei für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 226: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem…
…durch das AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004, liegt mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2005 die Höhe der Aussetzungszinsen 2% über dem Basiszinssatz. [3] Durch § 205a BAO idF des AbgÄG 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, wurden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2012 Berufungszinsen geschaffen…
…nicht vollinhaltlich entsprochen wird. Hinweis: Die mit dem AbgÄG 2022 erfolgte Neufassung des § 90 Abs. 1 BAO bringt mit sich, dass die Partei nicht mehr verpflichtet ist, in ihrem Antrag zu begründen, weshalb sie die Akteneinsicht begehrt (siehe VwGH 22.10.2013, 2012/10/0002…
…Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008, ABl. Nr. L 175 vom 7…
…Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 1.1. Allgemeines Mit dem AbgÄG 2015 wurde die Regelung über Einlagenrückzahlungen von Körperschaften gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 neu ausgestaltet, indem sie um den - erstmals bereits mit dem StRefG 2015/2016…
…auf den Subkonten und andererseits den jährlichen Gesamt-Anfangsstand, den Zu- und Abgang und den Gesamt-Endstand aufzeigt und zudem eine Zuordnung zu Einlagen und Innenfinanzierung sowie eine Unterteilung in disponibel und indisponibel ermöglicht. Beispiel: Angabe: Die gemäß § 221 UGB große A-GmbH weist in…