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BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…dann, wenn ein Grenzgänger seinen Hauptwohnsitz in der Grenzzone hat, ein außerhalb dieser Zone im Ansässigkeitsstaat oder ein in einem Drittstaat gelegener Zweitwohnsitz nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führt. Auch ein Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Tätigkeitsstaat schließt die Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung dann nicht aus…

GebR 2025 Rz 96–1013.2.4.5. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wiederholt grob fahrlässig verletzt hat. Die Aberkennung kann entweder für mindestens drei Jahre oder unbefristet erfolgen. Rz 100: Wurde die Aberkennung unbefristet ausgesprochen, so kann frühestens nach Ablauf von fünf Jahren nach der Aberkennung ein Antrag auf Aufhebung des Aberkennungsbescheides gestellt werden; der Antragsteller muss…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…34/2017) Erteilung der Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1988 und § 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2016) Zu- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Quasi-Internationalen Organisation (§ 17 Amtssitzgesetz - ASG, BGBl. I Nr. 54/2021) im Bereich der Umsatzsteuer: Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an nicht im…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…60 Abs. 1 BAO; § 10 Abs. 1 GrEStG 1987). Im GrEStG 1987 selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aberkennung der Befugnis zur Selbstberechnung von Parteienvertretern (§ 11 Abs. 2 GrEStG 1987) Durchführung von Prüfungen bei Parteienvertretern (§ 15 GrEStG 1987). 3.16. Grundbuchsgebühr…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Ansässigkeits-, Tätigkeits- oder in einem Drittstaat besteht, nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft. 2.3 Tätigkeitsausübung üblicherweise in der Grenzzone 10.Die Tätigkeit muss üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt werden. Dabei ist es unerheblich, auf welcher Seite der Grenze die Tätigkeit…