…19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, nicht als Tage der Nichtrückkehr, sofern diese Arbeitstage nicht unabhängig von diesen Maßnahmen im Homeoffice verbracht worden wären (beispielsweise, weil Grenzgänger bereits lt. arbeitsvertraglicher Regelungen grundsätzlich im Homeoffice tätig sind).". 3. Anwendung des Artikels 18 Absatz 2 des…
…bestimmt sind (§ 97 Abs. 1 erster Satz BAO). Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt die Bekanntgabe in der Regel durch Zustellung. Die Bekanntgabe mündlicher Erledigungen erfolgt durch Verkündung. Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich…
…begründen in der Regel erst ab einer Verfügungsdauer von sechs Monaten eine Betriebsstätte (OECD-MK Art. 5 Z 28 und EAS 350, EAS 501, EAS 1234 betr. Geräteausgabestellen). Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Tage die Räumlichkeiten während dieses Zeitraums tatsächlich genutzt werden…
…Verhältnis zu Deutschland, da durch Art. 15 Abs. 3 DBA-D in den Fällen von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon abhängt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch hier größtmögliche Wirkung zu verschaffen, wird ab…
…darf nicht länger als drei Monate dauern. Wird dieser Zeitraum überschritten, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 mit dem Tag der Überschreitung. Rz 666: Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr…
…ein widerrechtlich verwendetes Kraftfahrzeug, das unter den Anwendungsbereich der motorbezogenen Versicherungssteuer fällt (siehe Rz 1620 ff), im Inland zugelassen, ist ab dem Tag der Zulassung motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Beispiel: Ein Kraftfahrzeug wird von 2. November 2020 bis 14. Dezember 2020 widerrechtlich verwendet. Am 15…
…Jänner bis 31. Jänner Steuer zu entrichten. Die Befreiung als überzähliger Anhänger setzt mit 1. Februar ein. Rz 1366: Die Regelung für "überzählige Anhänger" ist auf im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge, die die Steuer tageweise zu entrichten haben, nicht anwendbar. Randzahlen 1367 bis 1399: derzeit frei