…dass er das Recht oder die Forderung erhält. Deshalb ist auch der Betrag übernommener Schulden und Haftungen gebührenrechtlich als Teil des Entgelts anzusehen. Rz 1589: Bemessungsgrundlage ist jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung…
…Inanspruchnahme von Anzahlungen (sogenannte Hauptgeschäfte) abgeschlossen werden. Irrelevant für die Befreiung ist, ob das Nebengeschäft ausschließlich der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen oder auch der Sicherung anderer Verpflichtungen des Schuldners aus dem Kredit- oder Darlehensvertrag dient. Nicht gebührenfrei sind Wechsel gemäß § 33 TP 22 GebG. Rz 1121…
…wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen. Rz 1308: Bei der Höhe der einzubeziehenden Investitionskosten kommt es nur…
…Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank "auf erstes Anfordern" und unter Verzicht auf alle Einwendungen zu leisten habe. Rz 1416: Garantiert jemand den Ausfall, den ein Gläubiger aus einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erleiden könnte, zu übernehmen und zu zahlen, liegt eine Bürgschaft vor…
…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…
… 1348 ABGB, die dann vorliegt, wenn sich jemand einem Bürgen gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Bürge (Hauptbürge) aus der von ihm übernommenen Bürgschaft erleiden sollte; die Nachbürgschaft, bei der sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger für den ersten Bürgen (Vorbürgen) verbürgt. 27…
…keinem anderen Zweck als zur Deckung seines gesicherten Anspruches verwenden und sich aus der erhaltenen Forderung erst dann befriedigen, wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten…
…Eine Meldung des Stifters, des Stiftungsvorstandes und der Begünstigten entfällt diesfalls (da deren Meldedaten automationsunterstützt aus der Meldung der inländischen Privatstiftung aus dem Register übernommen werden). [Grafik] 2.6 Weitere Aspekte der Ermittlung des Wirtschaftlichen Eigentums 2.6.1 Berechnung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften…
…den Konzern insgesamt, sondern für die einzelne Konzerngesellschaft (siehe zB Z 9.12 OECD-VPL). Die Entschädigungsleistung muss daher den wirtschaftlichen Schaden der von der Reorganisation betroffenen Einzelgesellschaft abgelten. Rz 185: Der bloße Umstand, dass befristete Konzernverträge nicht mehr verlängert oder aufgekündigt werden, kann für…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…