RIS AI
3 Treffer315 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 422–4263.1.4. Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…notwendig sein kann, die Geschäftsvorfälle einzeln zu untersuchen. Rz 423: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich, im Zuge dessen eine überhöhte Vermögenszuwendung einer Körperschaft an ihren Gesellschafter durch eine gleichwertige Zuwendung des Gesellschafters an die Körperschaft ausgeglichen wird, schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung gemäß § 8 Abs…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…automatisch vom Abzugsverpflichteten berücksichtigt werden, sofern eine aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber besteht. In diesen Fällen kann es zu einer KESt-Nachbelastung kommen, während eine überhöhte KESt durch den Abzugsverpflichteten nicht rückerstattet wird. Besteht keine aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber mehr, kann bzw. muss dieser die Korrektur…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…zB VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Rechtswidrige (zur Ungültigkeit des Rechtsmittelverzichtes führende) Drohungen könnten etwa bei Androhung der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, der Ausdehnung des Prüfungszeitraumes, einer überhöhten Schätzung von Abgabenbemessungsgrundlagen, einer Anzeige (zB gemäß § 80 StPO) vorliegen. Rechtswirkungen entfaltet ein (wirksamer und gültiger…