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VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…als schweizerische Betriebsstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich (mit anschließender Rücküberführung), weil die Betriebsstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebsstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…403: Bücher im Sinn des Abgabenrechts sind Aufschreibungen, die der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. § 5 EStG 1988) dienen. Daraus folgt, dass die Buchführung nicht nur der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns dient, sondern auch die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns ermöglichen muss…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…an eine EEG stellt eine "Entnahme" aus dem Betriebsvermögen des BgA und somit eine Sachausschüttung dar (siehe UmgrStR 2002 Rz 884). Rz 143: Eine unentgeltliche Überlassung einer zuvor hoheitlich genutzten Energieerzeugungsanlage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine EEG hat keine steuerlichen Auswirkungen. 3.2…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…132: Die Überlassung der Photovoltaikanlage an die EEG und die Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz stellen eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle dar, auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Die Zurechnung der Anlage zum Betriebsvermögen der Stromerzeugung oder zum Betriebsvermögen der anderen…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…inländisches Kreditinstitut) führt auch bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Betriebsvermögen hält, zur Endbesteuerung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988. Dies gilt allerdings nur, soweit die ausgeschütteten Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital darstellen. Liegen hingegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen bzw…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Als Besonderheit sieht die Regelung des § 40 ImmoInvFG eine Transformation der Einkünfte vor: Es kommt zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988 in Einkünfte aus Kapitalvermögen. Werden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Vermutung des § 93 Abs. 5 EStG 1988, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden (Privatvermögensfiktion) wird nur dieser Teil der KESt unterworfen. Nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten aus Fondsanteilen, die im Betriebsvermögen gehalten werden…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausgeschüttet, gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer (§ 58 Abs. 2 erster Satz InvFG 2011) sämtliche Erträge aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 sowie 60% der Substanzgewinne (Einkünfte nach § 27 Abs. 3 und Abs…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…von der schweizerischen Betriebsstätte Dienstleistungen empfangen haben, wird für sich alleine betrachtet nicht dazu führen können, dass der durch diese Kunden gebildete immaterielle Wert als Teil des Betriebsvermögens der schweizerischen Betriebsstätte zu sehen ist. Vielmehr wird zu analysieren sein, ob die in Bezug auf den…

GebR 2025 Rz 1440–145727.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in der Regel als Mietverträge gemäß § 33 TP 5 GebG zu werten (zur Abgrenzung zwischen Bestandvertrag und Dienstbarkeit siehe Rz 1458 ff). Rz 1456: Wird allerdings die zur Nutzung überlassene Wohnung vereinbarungsgemäß nicht zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses des Nutzungsberechtigten, sondern zur Erzielung von Erträgnissen verwendet…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…das Vorliegen von Sicherheiten oder die Fähigkeit des Darlehensnehmers, die Mittel von fremden Dritten zu erhalten, eine Rolle spielen (Z 10.12rev 10.12 OECD-VPL). Der Fremdvergleichsgrundsatz dient daher auch der Beurteilung, ob eine als Darlehen bezeichnete Überlassung von Finanzmitteln für steuerliche Zwecke als…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern handelt. Die nach innerstaatlichem Recht bestimmte Zurechnung der Einkünfte zur Betriebsstätte ist daher auch für Abkommenszwecke maßgeblich; der AOA light findet keine Anwendung. 2.3.3.2. Betriebliche Leistungsbeziehungen Rz 397: Die aus der Bilanzbündeltheorie hervorgehenden Zurechnungsvorschriften des …

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch im…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988). Danach ist auch im Privatvermögen die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd …

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Gegenbeweises das Kraftfahrzeug dem ausländischen Betriebsstandort zuordenbar sein. Rz 62: Ist bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch ein ausländisches Unternehmen, welches im Inland keine Betriebsstätte hat, der inländische Dienstnehmer, selbstständige Handelsvertreter oder Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwender des Kraftfahrzeuges (siehe Rz 50), muss zur Erbringung des…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Immobilien" im Sinne des § 14 KMG zurückzugreifen; dies entspricht der Voraussetzung des § 48 Abs. 5 Z 1 AIFMG. Ein Fonds ist demnach ein "AIF in Immobilien", wenn er im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mit dem investierten Kapital direkt oder indirekt überwiegend Erträge aus der Überlassung oder Übertragung…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien" entspricht dem Begriff des § 14 KMG. Nach dieser Bestimmung liegt eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien vor, wenn mit dem investierten Kapital direkt oder indirekt nach dem Zweck oder der tatsächlichen Übung überwiegend Erträge aus der Überlassung oder Übertragung der Immobilien an Dritte erwirtschaftet…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebrauch überlassen wird, wobei die Gebrauchsüberlassung jedoch auch mit unbestimmtem Endtermin erfolgen kann. Rz 1282: Eine Vereinbarung, durch die eine Sache auf unbestimmte Zeit gegen Zahlung eines einmaligen Betrages - auch wenn dieser in Raten entrichtet wird - zum Gebrauch überlassen wird, ist mangels Bestimmbarkeit des Preises…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Überlassung der Bestandsache besteht. Rz 1300: Zum Entgelt zählen alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer zur Erlangung der Bestandsache verpflichtet, auch wenn sie in anderen Schriften als dem Bestandvertrag vereinbart sind, sofern diese Schriften auf Grund des Urkundeninhaltes (siehe…