…dem Wortlaut des § 90 Abs. 1 BAO in der Fassung vor BGBl. I Nr. 108/2022 - nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes für die Berechtigung zur Akteneinsicht auf ein gesondertes abgabenrechtliches Interesse der Partei nicht angekommen ist (siehe insbesondere VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15…
…Allgemeines § 205a Abs. 1 BAO setzt voraus, dass die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung des Rechtsmittels "abhängt". Das bedeutet, dass die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit "als Folge" der Beschwerde erfolgt sein muss, sodass nur jenes Ausmaß der Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit maßgeblich ist…
…6: Eine vor dem 1. Jänner 2021 vom zuständigen Finanzamt genehmigte Erledigung, die erst nach dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). …
…wurden. Rz 31: Der Übergang der Zuständigkeit ist in folgenden Regelungen ausdrücklich angesprochen: § 294 Abs. 4 BAO § 295 Abs. 5 BAO § 295a Abs. 2 BAO § 305 BAO § 308 Abs. 4 BAO § 310 Abs. 2 BAO. 1.4.3. Beschwerdeverfahren (§ 59 BAO) Rz 32: Die Übertragung…
…3.4. Inhaltliche Mängel (§ 250 Abs. 1 BAO) Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Beschwerde (im Sinn der §§ 243 und 250 BAO) ist, dass aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige eine behördliche Maßnahme zu bekämpfen. Lässt sich erkennen, dass…
… 249 Abs. 1 BAO) einzubringen bei der Abgabenbehörde, welche die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat, bei einer Änderung der Zuständigkeit weiters bei der neu zuständigen Abgabenbehörde. 4.2. Frist Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages beträgt ein Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung. Diese Monatsfrist ist auf Antrag…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…54a Abs. 3 Z 2 BAO das Finanzamt Österreich mit der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG-Beihilfe auch dann beauftragen, wenn dieses keine Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist…
…60 Abs. 2 Z 1 BAO); siehe auch Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz 42: Das Finanzamt Österreich ist zuständig…
…Bezirksgericht zu veranlassen. Dazu hat die Vollstreckungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 VVG "im Namen des Berechtigten als Gläubiger" einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Wenn dies im Interesse der Raschheit und der Kostenersparnis gelegen ist (zB Vorliegen eines eigenen Vollzugsdienstes, Amtsexekutor), kann die…
…Zusammenhang mit der Zuzugsbegünstigung ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 103 EStG 1988 und Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016 idF BGBl. II Nr. 579/2020). 3.1.9. Forschungsprämien Rz 107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs…
…von Maßnahmen gemäß § 48 BAO siehe Rz 537. Zur Beteiligungsertragsbefreiung allgemein, siehe KStR 2013 Rz 1153 ff. 3.2.4.1.2.1.2. Zinsen 3.2.4.1.2.1.2.1. Inländische Zinsen Rz 338: Erzielt der Fonds inländische Zinsen iSd § 27 Abs…
…in denen diese Vorgehensweise besonders angezeigt ist (§ 54a Abs. 3 Z 2 BAO oder § 153c Abs. 1 letzter Satz BAO). Rz 19: Eingeschränkt auf das Vorliegen von Gefahr im Verzug stehen insbesondere folgende Befugnisse zu (§ 54 Abs. 2 BAO): Erlassung von Sicherstellungsaufträgen (§ 232 BAO), Vollstreckungshandlungen …
…überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung zu den in der BAO enthaltenen Regelungen (siehe hiezu § 143 BAO - Auskunftsverlangen, § 144 BAO - allgemeine Nachschaubefugnis und §§ 158, 159 BAO - Beistandspflicht der Körperschaften öffentlichen Rechts und Notare). Randzahlen 1708 bis 1719: derzeit frei
…Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten…
…ein schutzwürdiges Interesse offenkundig ist, wird eine Auskunftssperre durch die zuständige Meldebehörde von Amts wegen verfügt (§ 18 Abs. 2 MeldeG). Es sind keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. 31.1.9.2. Bescheide Rz 1803: Der BVwAbgV unterliegen, soweit keine Tarifpost des besonderen Teiles gegeben ist, Bescheide…
3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…
…4 Abs. 5 Werbeabgabegesetz 2000). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.31. Stiftungseingangssteuer Rz 164: Für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 4 StiftEG). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht…
…60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3.37. Beitrag zum Salzburger Tourismusförderungsfonds Rz 176: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 überträgt die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge nach § 50 lit. a und § 51 lit. a leg. cit. den Abgabenbehörden des Bundes. Abgabenbehörde nach dieser Bestimmung ist jenes…
…Schreibweise (§ 112 Abs. 3 BAO) ist jenes Finanzamt, bei dem die Angelegenheit eingebracht worden ist oder das die Angelegenheit zu erledigen oder sonst in Verhandlung zu nehmen hat. 3.38.1.3. Mutwillensstrafe Rz 179: Zuständig für die Verhängung von Mutwillensstrafen ist jenes Finanzamt, dessen…