Findok · Richtlinien
ZK-2500
Arbeitsrichtlinie Vorübergehende Verwendung
Fassung 14 — geltend ist 2625 AbschnitteStammnr. 71541
Fassungen
Inhalt der Fassung 14
- Einleitung
- 0. Übersicht, Einführung
- 0.5. Begriffsbestimmungen
- 1. Bewilligung
- 1.1.7. Sicherheit
- 1.3. Erneuerung, Änderung
- 2. Überführung
- 3. Beförderungsmittel
- 3.4. Abweichung vom Nämlichkeitsprinzip bei Schienenbeförderungsmittel, Paletten gleicher Art und Container
- 3.5. Zulässige Fälle
- 3.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch
- 4. Überführung mit Formeller Bewilligung
- 4.2.4. Carnet C.P.D./China-Taiwan, Carnet de Passage
- 5. Beförderung der Einfuhrwaren
- 6. Erledigung
- 7. Zollamtliche Überwachung
- 8. Unregelmäßigkeiten
- 10. Listen
- 10.1.4. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Art. 234 Abs. 3 Buchstabe a UZK-DA)
- 11. Vordrucke
- Anhang 1: Merkblatt zum Bewilligungsantrag
- Anhang 2: Richtlinien zur Bewilligungserteilung
- Anhang 3: Codes
- Anhang 4: Länder und Verbände in der Carnet ATA Bürgschaftskette
- Anhang 5: Zentralstellen im Verfahren mit Carnet ATA
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.01.2021.