Findok · Richtlinien
UP-4403
Arbeitsrichtlinie Ukraine
Fassung 1 — geltend ist 1613 AbschnitteStammnr. 71224
Fassungen
Inhalt der Fassung 1
- Einleitung
- 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
- 2. Anwendungsbereich
- 5. Ursprungserzeugnisse
- 5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
- 6. Territoriale Auflagen
- 7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
- 8. Nachweis der Ursprungseigenschaft
- 8.8. Ermächtigter Ausführer
- 9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- 10. Ceuta und Melilla
- 12. Rechtsgrundlagen
- Anhang 1
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.01.2016.