RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-4403

Einleitung

überholte Fassung (bis 13.05.2020)Richtlinie2020-0.036.012gilt ab 01.01.2016

Inhaltsverzeichnis der UP-4403

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2016 bis 13.05.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4403 (Arbeitsrichtlinie Ukraine) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.036.012
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0362-IV/7/2015
Stammnummer
71224
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 (geltend: 16)
Gültig
01.01.2016 bis 13.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF