Findok · Richtlinien
VB-0230
Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen
Fassung 6 — geltend ist 77 AbschnitteStammnr. 48238
Fassungen
Inhalt der Fassung 6
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Arzneiwaren
- 3. Blutprodukte
- 4. Produkte natürlicher Heilvorkommen
- 5. Strafbestimmungen
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 19.08.2010.