Findok · Richtlinien
VB-0336
Arbeitsrichtlinie IUU-Fischerei
Fassung 9 — geltend ist 1015 AbschnitteStammnr. 45391
Fassungen
Inhalt der Fassung 9
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Einfuhr
- 3. Ausfuhr
- 4. Ausnahmen
- 5. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 8
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 23.09.2020.