Findok · Richtlinien
VB-0221
Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe
Fassung 14 — geltend ist 2115 AbschnitteStammnr. 38924
Fassungen
Inhalt der Fassung 14
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Allgemeine Überwachungsmaßnahmen des Handels
- 3. Ausfuhr in Drittländer
- 4. Einfuhr aus Drittländern
- 5. Kontrollbefugnisse
- 6. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Muster 2: Registrierung
- Muster 3: Ausfuhrgenehmigung
- Muster 4: Einfuhrgenehmigung
- Muster 5: Erklärung des Wirtschaftsbeteiligten zur Verbringung von Drogenausgangsstoffen in das Zollgebiet der Union
- Anlage 3
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 13.12.2020.