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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/0992-W/03

Schätzung wegen Inventurmanipulationen (Sicherheitszuschlag von 10%).

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0992-W/03vom 23.03.2004Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

standen (S 6.735.796,49) und für die fünf fehlenden Monate: April, Juli bis Oktober Umsätze in Höhe von je S 200.000,00 geschätzt wurden. Diese Schätzung ist unter Bedachtnahme auf den niedrigsten Monatsumsatz des Jahres 1998 - Feber: S 271.705,83 - nicht als unangemessen zu bezeichnen. Zu den Körperschaftsteuerbescheiden 1997 und 1998: Die Bw. führt zur Stützung ihrer Behauptung betreffend seit Jahren trotz hoher Aufschläge immer erzielter Verluste an, die BP habe diese Verluste der Jahre 1987 bis 1995 als richtig bestätigt. Diesbezüglich genügt es darauf zu verweisen, dass unter Tz. 17 des Berichtes die Verluste der Jahre 1987 bis 1995 als nicht vortragsfähig festgestellt wurden. Berechtigt ist jedoch der in der Berufung erhobene Einwand betreffend den Ansatz eines Erfahrungswertes: Gewinn = 10% des Umsatzes. Ein Vergleich der Körperschaftsteuerbescheide 1997 und 1998 zeigt Folgendes: Im Falle des Bescheides 1997 gelangte ein Gewinn in Höhe von 10% des Umsatzes in Ansatz, im Falle des Bescheides 1998 jedoch ein solcher in Höhe von rd. 5% des Umsatzes. Im Hinblick auf das Ziel, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben, wird der 5%ige Gewinnsatz auch betreffend das Jahr 1997 angewendet. Der Berufung betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1997 wird daher teilweise stattgegeben, im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Körperschaftsteuer für das Jahr 1997: | | S | € | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 190.100,00 | 13.815,11 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 190.100,00 | 13.815,11 | Einkommen | 190.100,00 | 13.815,11 | Körperschaftsteuer 34% vom Einkommen | 64.634,00 | 4.697,14 | Anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer | 45.000,00 | 3.270,28 | Abgabenschuld | 19.634,00 | 1.426,86   Wien, 23. März 2004

Normen und Schlagworte

SchätzungSicherheitszuschlagInventurenInventurmanipulationen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0992-W/03
Stammnummer
9028
Gültig
23.03.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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