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Findok · Richtlinien

UP-4002

12. Rechtsgrundlagen

überholte Fassung (bis 17.09.2025)Richtlinie2025-0.050.870gilt ab 16.01.2025

Inhaltsverzeichnis der UP-4002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.01.2025 bis 17.09.2025.

Wortlaut laut Findok

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Allgemein Beschluss des Rates vom 26. März 2012 über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im ABl. Nr. L 54 vom 26.2.2013 Beschluss Nr. 1/2023 des gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan Europa Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Präferenzursprungsregeln [2024/390], veröffentlicht im ABl. L 2024/390 vom 19.02.2024  (geänderte Anlage I/Revised Rules) Beschluss (EU) 2024/3112 des Rates vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Übergangsbestimmungen in den Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist, veröffentlicht im ABl. L 2024/3112 vom 13.12.2024. Beschluss (EU) 2024/3123 des Rates vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses betreffend die Verwendung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen im Rahmen jenes Übereinkommens zu vertreten ist, veröffentlicht im ABl. L 2024/3123 vom 13.12.2024. Beschluss Nr. 1/2024 des Gemischten Ausschusses des regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses betreffend die Verwendung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen im Rahmen des ab dem 1. Januar 2025 geltenden Übereinkommens, veröffentlicht im ABl. 2025/16 vom 9.1.2025. Beschlusses Nr. 2/2024 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung von Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses zwecks Einführung von Übergangsbestimmungen für die ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Änderungen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im ABl. 2025/17 vom 9.1.2025. Siehe Anhang 1 Einleitende Bemerkungen zur Liste in Anhang II Siehe Anhang 2 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen Siehe Anhang 3 Wortlaut der Ursprungserklärung Siehe Anhang 4 Muster der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und des Antrags auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Siehe Anhang 5 Sonderbedingungen für Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla Siehe Anhang 6 Lieferantenerklärung Siehe Anhang 7 Langzeit-Lieferantenerklärung Siehe Anhang 8 Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 auf die Einfuhr von Erzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems Gebrauch gemacht haben Siehe Anhang 9 Anlage I (Titel I bis VIII)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.050.870
GZ der Erstfassung
2024-0.881.957
Stammnummer
83279
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 5)
Gültig
16.01.2025 bis 17.09.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF