Findok · Richtlinien
UP-4002
12. Rechtsgrundlagen
überholte Fassung (bis 17.09.2025)Richtlinie2025-0.050.870gilt ab 16.01.2025
Inhaltsverzeichnis der UP-4002
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.01.2025 bis 17.09.2025.
Wortlaut laut Findok
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Allgemein
Beschluss des Rates vom 26. März 2012 über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im ABl. Nr. L 54 vom 26.2.2013
Beschluss Nr. 1/2023 des gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan Europa Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Präferenzursprungsregeln [2024/390], veröffentlicht im ABl. L 2024/390 vom 19.02.2024 (geänderte Anlage I/Revised Rules)
Beschluss (EU) 2024/3112 des Rates vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Übergangsbestimmungen in den Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist, veröffentlicht im ABl. L 2024/3112 vom 13.12.2024.
Beschluss (EU) 2024/3123 des Rates vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses betreffend die Verwendung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen im Rahmen jenes Übereinkommens zu vertreten ist, veröffentlicht im ABl. L 2024/3123 vom 13.12.2024.
Beschluss Nr. 1/2024 des Gemischten Ausschusses des regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses betreffend die Verwendung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen im Rahmen des ab dem 1. Januar 2025 geltenden Übereinkommens, veröffentlicht im ABl. 2025/16 vom 9.1.2025.
Beschlusses Nr. 2/2024 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung von Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses zwecks Einführung von Übergangsbestimmungen für die ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Änderungen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im ABl. 2025/17 vom 9.1.2025.
Siehe Anhang 1 Einleitende Bemerkungen zur Liste in Anhang II
Siehe Anhang 2 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen
Siehe Anhang 3 Wortlaut der Ursprungserklärung
Siehe Anhang 4 Muster der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und des Antrags auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Siehe Anhang 5 Sonderbedingungen für Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla
Siehe Anhang 6 Lieferantenerklärung
Siehe Anhang 7 Langzeit-Lieferantenerklärung
Siehe Anhang 8 Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 auf die Einfuhr von Erzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems Gebrauch gemacht haben
Siehe Anhang 9 Anlage I (Titel I bis VIII)
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.050.870
- GZ der Erstfassung
- 2024-0.881.957
- Stammnummer
- 83279
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 5)
- Gültig
- 16.01.2025 bis 17.09.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF