Findok · Richtlinien
UP-5700
Einleitung
überholte Fassung (bis 22.06.2021)Richtlinie2021-0.129.896gilt ab 19.02.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-5700
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.02.2021 bis 22.06.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-5700 Ghana stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2020
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.129.896
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.617.308
- Stammnummer
- 78586
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 11)
- Gültig
- 19.02.2021 bis 22.06.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF