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Findok · Richtlinien

UP-5700

Einleitung

überholte Fassung (bis 18.02.2021)Richtlinie2020-0.685.534gilt ab 30.10.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-5700

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 30.10.2020 bis 18.02.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5700 Ghana stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2020

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.685.534
GZ der Erstfassung
2020-0.617.308
Stammnummer
78586
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 11)
Gültig
30.10.2020 bis 18.02.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF