Findok · Richtlinien
ZK-2370
7.6. Belege und Evidenz
überholte Fassung (bis 31.12.2020)Richtlinie2020-0.540.415gilt ab 01.09.2020
Inhaltsverzeichnis der ZK-2370
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2020 bis 31.12.2020.
Wortlaut laut Findok
7.6. Belege und Evidenz
Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich.
7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung
Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu erstellen. Bei Verwahrungslagern und Zolllagern, die als Sendungslager geführt werden, ist nach Erledigung aller Subpositionen einer Lagerbestandsaufzeichnung - dh. wenn der automatisch zuletzt ermittelte Bestand Null ist - die Lagerbestandsaufzeichnung einschließlich der Erledigungsvermerke auszudrucken und chronologisch abzulegen.
Die Lagerbestandsliste ist ein Ausdruck aller zu einem bestimmten Zeitpunkt offenen Posten und muss jederzeit ausgedruckt werden können. Sie ergibt sich aus der Summe aller Lageraufzeichnungen, deren jeweiliger (einzelner) Bestand nicht Null ist. Die Bestandsliste ist der Überwachungszollstelle vierteljährlich vorzulegen, wobei in Absprache mit der Überwachungszollstelle dies auch mittels eines EDV-Datenträgers oder per E-Mail erfolgen kann.
7.6.2. Evidenz
7.6.2.1. Lagernummer
Struktur der Lagernummer bei Zolllagern, die als Sendungslager geführt werden:
a. TTMMJJ
b. AB
c. 123456
a. Datum der Einlagerung Verwahrungslager bzw. der Einlagerung Zolllager
b. Leitzeichen (zweistellig)
- ZL - Zolllager
- VL - Verwahrungslager
- UW - Unionsware
c. die laufende sechsstellige Nummer besteht aus einem Nummernkreis; sie ist für sämtliche durch die jeweiligen Leitzeichen dargestellte Anwendungsbereiche bestimmt, beginnt jährlich mit 1 und wird das ganze Jahr durchnummeriert.
7.6.2.2. Angaben in den Bestandsaufzeichnungen
Einlagerung Zolllager
- Verfahrenscode mit MRN und Datum sowie Lagernummer
Einlagerung Verwahrungslager
- Lagernummer mit Anführung der Verwahrungsfrist
Benutzung Zolllager (Unionswaren, aktive Veredelung)
- ausschließlich Angabe der Lagernummer
7.6.2.3. Erklärung zu den spaltenweisen Vermerken
Buchung
Buchungsnummer des Lagerhalters
Zusatz
E - Eingang
B - Bestand
A - Ausgang
LB - Lagerbehandlung
VE - Vorübergehendes Entfernen
KO - Korrektur
BL - Befristeter Lagerort
Erledigung
Anzugeben sind grundsätzlich:
die Codes des Zollverfahrens sowie dessen MRN
bei Lagerbehandlungen gegebenenfalls die Geschäftszahl der Bewilligung
bei vorübergehender Entfernung die Geschäftszahl der Bewilligung und im Bestand die entfernte Menge
bei Korrekturen die erforderliche Begründung bzw. Feststellung
bei einem befristeten Lagerort die MRN, der Lagerort, die Frist sowie die Nämlichkeit Summe aller Positionen bei der Einlagerung
Anzugeben ist der Bestand der erstmaligen Einlagerung, ohne dabei sämtliche Datenzeilen einer Position anzuführen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.540.415
- Stammnummer
- 78423
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 9)
- Gültig
- 01.09.2020 bis 31.12.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF