RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-8000

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2023-0.453.132gilt ab 23.06.2023

Inhaltsverzeichnis der UP-8000

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie: UP-8000 Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2020

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.453.132
GZ der Erstfassung
2020-0.006.204
Stammnummer
77361
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 5)
Gültig
23.06.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF