Findok · Richtlinien
UP-8000
Einleitung
überholte Fassung (bis 22.06.2023)Richtlinie2021-0.715.570gilt ab 14.10.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-8000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.10.2021 bis 22.06.2023.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie: UP-8000 Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2020
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.715.570
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.006.204
- Stammnummer
- 77361
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 5)
- Gültig
- 14.10.2021 bis 22.06.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF