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Findok · Richtlinien

ZK-2560

1.5. Wesentliche Änderungen

überholte Fassung (bis 11.11.2020)RichtlinieBMF-010313/0719-III/10/2019gilt ab 25.10.2019

Inhaltsverzeichnis der ZK-2560

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 25.10.2019 bis 11.11.2020.

Wortlaut laut Findok

1.5. Wesentliche Änderungen Neben der geänderten Struktur der Rechtsvorschriften sieht der UZK schwerpunktmäßig folgende wesentliche inhaltliche Änderungen vor: elektronische Erstellung und Bearbeitung von Anträgen und Bewilligungen Änderungen bei den erforderlichen Antrags- und Bewilligungsvoraussetzungen das bisherige Umwandlungsverfahren fließt in die aV ein die Wiederausfuhrabsicht als Bewilligungsvoraussetzung entfällt die aV-Variante des Zollrückvergütungsverfahrens entfällt neue Systematik im Bereich der Wirtschaftlichen Voraussetzungen und nunmehr untrennbare Verknüpfung mit der anzuwendenden Zollschuldbemessungsmethode Einschränkungen und Verbote zur Verwendung von Ersatzwaren Einführung der Möglichkeit einer halbjährigen Globalisierung der Erledigungsfrist Änderungen bei der Fiktion Überlassung zum freien Verkehr mit Fristablauf (vormals "Globale Überführung"); Hinweis: Zur besseren Abgrenzung zum Begriff der "Globalisierung" der Erledigungsfrist wird der vormals verwendete Hilfsbegriff "Globale Überführung" durch den Hilfsbegriff "Überlassungsfiktion" ersetzt. Dieser umfasst die Regelung des Art. 170 UZK-DA iVm Art. 325 UZK-IA. elektronischer Standardinformationsaustausch (INF) Erweiterung der vereinfachten Erledigung (Wiederausfuhrfiktion) Entfall der Ausgleichszinsen Änderungen betreffend die Abrechnungspflicht

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0719-III/10/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0629-III/10/2019
Stammnummer
76894
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 7)
Gültig
25.10.2019 bis 11.11.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF