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Findok · Richtlinien

UP-7100

Einleitung

überholte Fassung (bis 02.09.2020)Richtlinie2020-0.275.670gilt ab 04.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-7100

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.05.2020 bis 02.09.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-7100 Japan stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2019

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.275.670
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0037-III/11/2019
Stammnummer
75497
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 8)
Gültig
04.05.2020 bis 02.09.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF