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Findok · Richtlinien

UP-7100

Einleitung

überholte Fassung (bis 14.02.2023)Richtlinie2020-0.563.250gilt ab 03.09.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-7100

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.09.2020 bis 14.02.2023.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-7100 Japan stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2019

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.563.250
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0037-III/11/2019
Stammnummer
75497
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 8)
Gültig
03.09.2020 bis 14.02.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF